Das sind die ganz neuen Beweise Dezember 2022, die Aber immer noch nicht im Freistaat Bayern ausreichen, damit etwas gegen diesen Lügenpolizisten Glas unternommen wird:


Rolf Gaßmann                                                                                                                                                                                                   Berchtesgaden, 05.12.2022

Königsseer Str. 35

83471 Berchtesgaden




Polizeipräsidium Oberbayern Süd

Kaiserstr. 34a


83022 Rosenheim




Ihr Schreiben vom 02.12.2022 wegen der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn PHM Andreas Johann G l a s , geboren am 30.04.1977 wegen nachweislichen vorsätzlichen Prozessbetrug (§ 263 StGB), vortäuschen von Straftaten, vorsätzliche uneidliche Falschaussage (§ 153 StGB), Verleumdung, Machtmissbrauch (Volksverdummung), Beleidigung, vortäuschen von falschen Tatsachen und aller sonstig in Betracht kommenden Straftatbestände wie noch zum Beispiel sein durchgehendes vorsätzliches Jammern/Leiden vor Gericht

Ihr Zeichen: 6420-1015/22


 

 

Sehr geehrter ....,


vielen Dank für Ihr sehr nettes Schreiben!


Aus Ihrem Schreiben gehe ich davon aus, dass Sie mein ganzes Schreiben mit den zu diesem Zeitpunkt neusten Beweisen gelesen haben!


Da ich seit über 6 Jahren diese gehirnamputierte 18,5 km lange Märchengeschichte mit diesen unendlichen Lügen beweisen muss gebe ich nicht auf zu ermitteln und bin natürlich auch wieder weiterhin in der Zwischenzeit zu ganz neuen noch folgenden Erkenntnissen/Beweisen gekommen. Da ich erst vor ein paar Monaten in diesem Jahr auf die Berechnungen von den vorgegebenen Uhrzeiten im Aktenvermerk A3 von gegen 09:00 Uhr auf Höhe Kilometer 56 und in dem Vernehmungs-Formular A2 von 09:45/10:10 Uhr und den Strecken A1/A23/A24 gekommen bin, muss auch ich leider erst seine ganzen vielen extrem unterschiedlichen gelogenen Schilderungen verstehen. Das ist mir nun auch wieder bis heute im Dezember 2022 gelungen.


Meine neue Kurzform ist nun 20 – 26 Seiten lang und ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich die Zeit für diese 26 Seiten nehmen würden!


Dann erklären Sie mir bitte doch, wie es möglich sein kann, dass bei diesen 3 anders geschilderten Schilderungen/Abläufen von dem PHM Glas entweder auf dieser OMV mit und ohne enormer Aggression/8ern etc. oder sogar auch noch vorher schon bei seinem angeblichen unterschiedlichen 3 Mal Funken an anderen Stellen/Orten auf der BAB A8 dann jedes Mal ganz locker 20 – 25 Minuten zu den 09:45 Uhr fehlen? Ich bin Alles 100 Mal durchgegangen. Also erklären Sie mir bitte bei diesen 6 unterschiedlichen Schilderungen von dem Lügenbaron Glas, dass bei jeder Schilderung, wo jeweils immer zwischen 20 – 25 Minuten fehlen, doch immer ohne jeglicher Probleme ganz genau 6 Mal mit der Uhrzeit von 09:45 Uhr im Vernehmungs-Formular A2 aufgehen und er immer somit die Wahrheit sagte? Nur ist das schon ganz Alleine durch seine 3 gelogenen Funkschilderungen schon vorher auf der A8 unmöglich geworden und Sie wollen mir doch auch nicht allen Ernstes erzählen, dass auch noch die 2 hergerufenen Polizeibeamten R. und H. auch noch gleichzeitig diese besonders extrem unterschiedlichen 3 Schilderungen auf dieser OMV-Tankstelle entweder 2 Mal ohne enormer Aggression und nicht hören meiner 3 kurzen Sätze erlebt haben oder sogar 1 Mal mit dieser enormen Aggression und sie hörten dabei unmissverständlich meine 3 kurzen Sätze und ich so viel Glück mit den 8ern hatte und es der PHM Glas selber auch noch nur noch aus der Ferne beobachtete und auch hörte? Wie sollte die Streife auch noch gleichzeitig 3 Mal zu anderen Uhrzeiten von der APS losfahren? Auch ich konnte nicht gleichzeitig diese 3 Schilderungen so am 14.06.2016 wie auch immer vollführt haben und gebe auch aus diesem Grund, weil es ganz Anders war nicht auf. Deshalb wurde mir ja auch nicht mein Führerschein abgenommen und bekam sogar die Visitenkarte A22 von dem PM Herrn R. überreicht. Ihre ganzen Antworten im Gerichtsprotokoll A5 auf den Seiten 7 – 9 sagen auch noch unmissverständlich etwas ganz Anderes. Er schilderte es auch 6 Mal ganz eindeutig nur so auf der OMV/A8, dass er und auch ich nie bei diesen 3 Malen auf der Tankstelle lange auf die Streife warten mussten. Sie kamen um ca. 09:40 Uhr und nicht schon immer 20 – 25 Minuten früher. Wie können Sie mir das Alles Glaubhaft erklären und weiterhin den PHM Glas von jeglicher Lüge freisprechen?


Genauso beweise ich auf diesen 26 Seiten, dass es eigentlich sogar noch mehr als 4 Abläufe mit 0, 1, 3, 4 Fahrzeugen ohne oder mit Baustelle und so weiter sind. Kein Mensch kann zur gleichen Zeit am 14.06.2016 auf diesen ca. 18,5 km All seine enorm vielen Schilderungen/Abläufe zwischen 08:58 Uhr und höchstens 09:25 Uhr gleichzeitig mit 4 Abläufen an der Schilderbrücke mit 100 km/h am Irschenberg, mit 16 Abläufen zusammen bei seiner und auch meiner spektakulären Abfahrt von der A8, den unterschiedlichen Anzahlen der Lichthupen, der unterschiedlichen benötigten freien Lücken in der mittleren Spur bei dieser enormen Verkehrsdichte und den unterschiedlichen Tatorten der jeweils unterschiedlichen 7 Nötigungen bei 1, 4 Fahrzeugen auch noch zu jeweils anderen Uhrzeiten usw. etc. erlebt haben. Wie wollen Sie mir bitte das Alles plausibel weiß machen? In diesen 26 Seiten lasse ich schon viele weitere Lügen weg! Ich habe doch nicht umsonst noch weitere 122 Seiten!


Da er die ähnlichen Delikte schon nicht mehr in seinem Aktenvermerk A3 erwähnt und dann wiederum auch noch All das aus diesem Aktenvermerk A3 auch wieder nicht vor Gericht A5/A5a schilderte, ist es doch unmissverständlich zu erkennen, dass er dann auch nicht mehr an diese ähnlichen Delikte und Alles aus dem Aktenvermerk vor Gericht dachte und dadurch auch nicht mehr aus diesem Grund bei diesen 3 Schilderungen auf der OMV und den 3 Funkgesprächen schon vorher noch auf der A8, wo die Uhrzeiten jeweils immer zwischen 20 – 25 Minuten nie mit den 09:45 Uhr aufgehen diese Delikte mit berücksichtigte und es deshalb auch bei diesen 6 Schilderungen auf der OMV/A8 keine Gelegenheit oder Möglichkeit gab diese ähnlichen Delikte noch vorher dem PM Herrn R. in der APS Holzkirchen laut Protokoll A5 Seite 7 Unten durchzugeben. Auch übrigens nicht diese Tankstelle. Auch müsste es nach meinen ganzen Recherchen Beweise Ihrerseits für diese ähnlichen Delikte geben. Fehlanzeige! Warum ist das aber Alles für Sie richtig?


In diesen 26 Seiten führe ich auch auf, dass es eigentlich noch 8 weitere Polizeibeamte, 8 gelogenen Augenzeugen auf der Tankstelle und auch noch 8 weitere genötigte Verkehrsteilnehmer geben müsste. Genau so auch die Uhrzeiten in der Einsatzzentrale Rosenheim, Holzkirchen und sogar Miesbach. Auch das Fahrtenbuch für den VW Touran müsste es noch im Archiv geben und so weiter. Auch gibt es noch einen ganz neuen Aktenvermerk von dem PM H. und woher wusste die Richterin Frau L. von diesen ähnlichen Delikten? Und auch welche Beweise es gegen mich geben müsste. Die gibt es aber nicht!


Nur ich ganz Alleine habe nun restlos alle Beweise und habe nichts zu befürchten. Welche Frage könnten Sie mir noch stellen auf die ich dann keine Antwort hätte? Absolut keine mehr und ich bin Ihnen Allen um 6 Jahre im Voraus.

 

Ihr Brief ist wirklich sehr nett und freundlich geschrieben, aber nie bekomme ich eine vernünftige Erklärung dafür, warum meine unzählbar vielen Beweise nicht ausreichen und warum er nicht wenigstens 1 von diesen vielen o.g. Straftaten begangen hat. Bei mir muss doch nur ein bayerischer Frosch quaken und schon werde ich verurteilt!


Wenn mir diese o.g. vielen Straftaten mit diesen Beweisen nachgewiesen würden, wäre ich schon längst verurteilt worden. Es lebe in Bayern die Ungleichbehandlung!


Das Vernehmungs-Formular A2, sein Aktenvermerk A3, das Gerichtsprotokoll A5 usw. sind Beweismittel genug. Ohne meine Karte A1 hätte ich es auch nicht gekonnt. Nun habe ich auch noch das Transkript A5a von seiner notorisch gelogenen Zeugenaussage vor Gericht und kann im Gegensatz zu Ihnen noch mehr beweisen. Ich musste doch nur kinderleicht aus diesen ein paar Beweis-Dokumenten 1 und 1 zusammenzählen. Wenn er doch nur die reine Wahrheit am 14./17.06.2016 und am 13.02.2017 vor Gericht sagte, erklären Sie es mir bitte auch, warum ich dann All seine unendlich vielen auch noch ausgesprochen dummen Lügen bis heute so detailliert akribisch beweisen konnte und er niemals nicht 1 einziges Mal an diesen 3 Tagen die Wahrheit sagte? In absehbarer Zeit liest das auch endlich Mal der Richtige!


In diesen 26 Seiten beweise ich immer wieder mehrfach, dass diese ähnlichen Delikte, die es nur am 14.06.2016 gab, eine Verleumdung sind und das er vor Gericht diesen besonders prozessbetrügerischen 3. Ablauf nicht schon am 14.06.2016 geschildert hatte eine uneidliche Falschaussage ist. Wie wollen Sie mir dass mit meinen ganzen Beweisen widerlegen? Das können Sie nicht! Dann müsste es auch für diese Delikte Beweise geben. Nur wo sind sie?


Warum erkennen Sie nicht meine Beweise und helfen wie viele Andere auch diesem gemeingefährlichen menschenverachtenden menschenzerstörenden Lügenpolizisten Glas? Warum wird er so dermaßen geschützt? Mit meiner unbrechbaren Zivilcourage und meinen sehr seltenen außergewöhnlichen Fähigkeiten ist es meine deutsche bürgerliche Pflicht die Bevölkerung vor so einem bösartigen straffällig geworden Lügenpolizisten zu schützen. Das wäre sonst für mich eine unterlassene Hilfeleistung. Und dann würde ich mich tatsächlich im Freistaat Bayern strafbar machen.


Ich zähle ganz Oben so viele Straftaten von dem PHM Glas auf und auch Sie unterstützen ihn weiterhin, dass er nach wie vor mit dieser erteilten bestätigten bayerischen geförderten Lügenlizenz Menschen wie mich zerstören darf. Ich schau nicht weg und mach mich bei dem PHM Glas mitschuldig! Was würden Sie selber machen, wenn man Sie so grausam mit solchen Beweisen behandeln würde?


Bitte erklären Sie es mir auch wenn doch nach Ihrer Überzeugung der PHM Glas der absolut korrekteste Polizeibeamte im Freistatt Bayern ist, warum Sie und auch er mich dann nicht wegen der allergrößten Verleumdung anzeigen? Bitte, bitte!


Können Sie es mir bitte auch erklären warum ich in dem ersten Schreiben von der Staatsanwaltschaft A9 vom 19.09.2016 nur für 1 total absurde Nötigung mit 5 Mal aufblenden 500,00 € an ein Diakonisches Werk bezahlen sollte, wenn ich doch aber im Aktenvermerk A3 7 Nötigungen mit 4 weiteren Fahrzeugen und diese 3 kurzen Sätze usw. auf der Tankstelle begangen haben sollte? Wenn das doch ein bayerischer Polizeibeamter sagt!


Warum wurde dann bei meiner Berufung A7/A8 am 18.10.2017 sofort durch diesen Beschluss dieses sehr harte Urteil A6 wieder aufgehoben, wenn ich doch aber wieder vollkommen anders 7 Nötigungen mit nur noch 1 einzigen Fahrzeug sogar schon in der Baustelle begangen hätte und dann auch noch mit dieser ach „so enormen Aggression“ mir eine Bühne auf der Tankstelle mit dem ganzen gesumse aufbaute und so ein gewaltiges Glück gehabt hätte, dass mir die beiden Kollegen R. und H. keine 8er angelegt haben? Warum wurden dann wieder sofort diese ca. 16,5 km vollkommen gestrichen? Dann hätte ich doch noch härter verurteilt werden müssen.


Wenn ich doch tatsächlich wie auch immer mehr als meine Babymücke gemacht hätte, dann hätte ich doch auch sofort 2016 diese lächerlichen 500,00 € bezahlt.


Genauso beleidigt und verleumdet er mich bei allen 4 Abläufen mit diesen entweder 0, 1, 3, 4 weiteren Fahrzeugen ohne und mit Baustelle usw. das ich der dümmste Autofahrer sei und ich trotz dieser extrem hohen Verkehrsdichte also total überfüllten A8 schon die ganze Baustelle über drängeln musste und es auf Grund meiner Blödheit nicht erkennen konnte wie sinnlos das gewesen wäre, genauso bei diesem angeblichen Briefmarken-Abstand auch weiterhin nur die Lichthupe so unzählig oft zu betätigten als bei diesem garantierten Auffahr-Abstand dann wenigstens die Hupe einzusetzen, dann war ich auch noch so bescheuert und schaffte es selbst bei der Abfahrt von der A8 nicht einen einzigen Unfall nur auf meine Kosten zu verursachen und war noch nicht einmal im Stande meinen gepflegten ST noch durch so einen gewollten Unfall noch zusätzlich Optisch aufzuwerten, war zu dämlich bei diesen 0, 1, 3, 4 Fahrzeugen zum Rechtsüberholen bei so vielen Versuchen aber ohne vorher zu üben 8 ganze Mal bei 8 total unterschiedlichen Abläufen an der AS Irschenberg jedes Mal so spektakulär von der A8 über alle Spuren wie auch immer abzufahren. Und dann konnte ich auch noch bei ihm meinen Abstand so halten, dass er nicht mein Kennzeichen sehen durfte aber meine Scheinwerfer wegen den Lichthupen.


Wie können Sie mir bitte auch das erklären, dass ich mit meinen ganzen Beweisen auch damit den Beweis erbringe, dass ich aber von so einem dargestellten überaus dämlichen Autofahrer das ganze Gegenteil bin? Es gibt nicht 1 Beweis gegen mich!


So lange ich immer Alles von der bayerischen Justiz ertragen muss, ist Ihre bayerische Welt in Ordnung. Meine 3 Briefe an diese 3 Richter beweist aber auch, dass wenn es um sie Alle geht, halten sie selber aber nichts aus. Wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen müssen sie sofort Gerechtigkeit bekommen. Und ich habe keine Rechte und muss mir Alles wie sie es wollen gefallen lassen. Typisch bayerisch!


Sie sehen, dass ich nicht mit diesen Beweisen aufgebe und was machen Sie, wenn sich noch ein Opfer wegen dem Lügenpolizisten Glas meldet und herauskommt, dass ich schon seit 2016 versuche die Bevölkerung vor diesem mehr als gefährlichen Lügenpolizisten zu schützen? Ich möchte nicht wissen wie viele Opfer es noch gibt!


Sie wissen auch, dass ich selber im Internet bin und nun habe ich auch noch endlich einen großen Fuß in die Öffentlichkeit bekommen. Das ist erst der Anfang!


Mit diesen ganz neuen Beweisen bin ich auch absolut davon überzeugt, dass dieser bayerische notorische Lügenbond PHM Glas, der nur so bei mir immer wieder so log, damit er mir mit jeder seiner unendlich vielen Lügen größtmöglich Schaden konnte, sein notorisches Linksfahren am 14.06.2016 auf der A8 nach der Baustelle mit Vorsatz eiskalt provoziert hatte. Bis heute wird ihm weiterhin als ein bayerischer Polizeibediensteter aber auch wirklich Alles geglaubt und wer nur so lügt, dem traue ich auch dieses bewusste provozierende Linksfahren zu. Ich bin heilfroh darüber, dass ich dann der Lottogewinn war und nicht ein schwächerer Autofahrer, der kein Möglichkeit gehabt hätte darauf zu reagieren (Protokoll A5 Seite 6 Oben 5 Zeile).


Warum weiß ich es, dass Sie mir nicht eine einzige dieser Fragen an Sie ausführlich beantworten können?


Mit dieser ganz neuen nun folgen Kurzversion von 26 Seiten bin ich jetzt endlich auf dem richtigen Weg. Die restlichen 122 Seiten erspare ich Ihnen:


B E G R Ü N D U N G Bis Seite 20 oder auch 26 beweise ich in Kurzform, dass sich der PHM Glas wegen Verleumdung, uneidlicher Falschaussage und noch viel mehr falschen Tatsachen/Straftaten schuldig machte:


Herr PHM Glas machte sich in einem Strafverfahren am 13.02.2017 gegen mich, den Anzeigenerstatter, als Zeuge bei seiner Zeugenvernehmung vor der zuständigen Amtsrichterin des Amtsgerichts Rosenheim Anlagen A5, A5a + A6 wegen vorsätzlichen Prozessbetrug (§ 263 StGB) durch Vorspiegelung falscher Tatsachen und den o.g. weiteren Straftaten schuldig.


Es geht auf diesen 148 Seiten um eine Autofahrt am 14.06.2016 auf der BAB A8 bei Rosenheim in Richtung München bis zur Anschlussstelle Irschenberg, wo ich angeblich schon gegen jegliche Verkehrsregeln verstoßen haben sollte und ich mich dann auch noch anschließend nach diesen ca. 18,5 km (Anlage A1) auf einer Tankstelle so „enorm Aggressiv“ aufgeführt hätte, wo mein Glück gewesen wäre, dass mir keine 8er angelegt wurden. Da der Beschuldigte PHM Glas jede Lüge jedes Mal wieder vollkommen anders schilderte wurden daraus 4 extrem unterschiedliche Abläufe mit entweder 0, 1, 3, 4 weiteren Verkehrsteilnehmern ohne oder mit Baustelle und so weiter. Er sagte am 14.06.2016, 17.06.2016 und auch am 13.02.2017 sogar vor Gericht nicht 1 einziges Mal die Wahrheit. Sein Ziel war dabei mich mit Vorsatz zu zerstören. Sprich Führerschein (siehe Seite 10)!


Ich bin aber tatsächlich dem in einem Zivilfahrzeug VW Caddy und nicht VW Touran fahrenden Polizeihauptmeister Andreas Glas jeweils nur 1 Mal für einen kurzen Moment etwas dichter aufgefahren und hatte auch nur 1 Mal sehr kurz die Lichthupe betätigt (siehe Seite 143 7/7 5. Ablauf/meine 2. Aussage):


Deshalb nahm ich sogar auch noch die notorisch extrem falsche Zeugenaussage von dem PHM Glas während der Gerichtsverhandlung am 13.02.2017 im Amtsgericht Rosenheim zu meiner Verteidigung per Ton auf, weil ich mich nicht auf das Protokoll A5 verlassen kann. Am 17.08.2022 bekam ich das Transkript A5a. Meine Selbstanzeige diesbezüglich machte ich am 02.06.2022 A0. Mit diesem Beweismittel kann ich jetzt Alles noch zusätzlich viel mehr restlos auf diesen 148 Seiten sehr detailliert bis auf den VW Caddy (Indizien) beweisen. Warum fehlt so viel in dem Gerichtsprotokoll A5? Seine immer wieder total unterschiedlichen Schilderungen auf diesen Ganzen ca. 18,5 km sind nichts weiter als nur erlogen und erstunken. Danach folgen im Anschluss die 30 Anlagen von A0 – A25.


Im Amtsgericht Rosenheim am 13.02.2017 log er abermals wieder einen ganz neuen vollkommen anderen 3. Ablauf A5/A5a als schon zuvor bei dem 1. Ablauf am 14.06.2016 auf der OMV-Tankstelle A2 und auch nochmals beim 2. Ablauf am 17.06.2016 in seinem Aktenvermerk A3. Nun wurde seine Falschaussage mit der ganz neu dazugekommenen Baustelle bei Rosenheim bis einschließlich auf die OMV-Tankstelle am Irschenberg sogar ca. 18,5 km lang (2-seitige Straßenkarte A1). Das Urteil A6 ist der 4. Ablauf aus eigentlich Allem etwas. Mit jedem weiteren Ablauf wurde es für mich schlimmer und er übertrieb immer mehr ohne jeglicher Überlegung um mir bewusst damit größtmöglich zu Schaden.


Der Einfachhalber kann ich jetzt in einer Kurzform mit ganz neuen Beweisen und Beweisunterlagen vom November 2022 bis auf Seite 20 oder 26 sehr detailliert die Verleumdung am 14.06.2016, dass ich angeblich wegen ähnlicher Delikte schon aufgefallen sein sollte und er auch die uneidliche Falschaussage auf meine letzte Frage vor Gericht am 13.02.2017 im Protokoll A5 auf Seite 6 ganz Unten machte, indem er antwortete: „Den Kollegen habe ich an der Tankstelle den Sachverhalt geschildert wie ich ihn eben geschildert habe“ und noch viel mehr seiner unzählbar vielen Lügen und vollkommen falschen Tatsachen etc. beweisen. Siehe Seite 26 Inhaltsverzeichnis 1/7 – 7/7 und erst ab dann folgen sehr ausführlich sämtliche Beweise!


Der PHM Glas kann unmöglich in der Vergangenheit am 14.06.2016 nur aber diesen ganz neuen nun auch noch ca. 18,5 km langen noch mehr schädigen 3. Sachverhalt angeblich schon wissend aus der Zukunft vom 13.02.2017 mit der ganz neuen Baustelle, nur noch 1 Fahrzeug usw. auf dieser OMV schildern.

 

Da ich bei meiner Vernehmung A2 am 14.06.2016 bei seinem 1. Ablauf nach meiner Abfahrt gefragt wurde und ob ich mich verfolgt fühlte, wäre es aber wichtiger gewesen mich nach diesen weiteren Nötigungen bei diesen angeblichen 0, 1, 3, 4 Fahrzeuge bei 4 Abläufen anzusprechen. Wie denn auch? Selbst vor Gericht A5/A5a/A6 beim 3. Ablauf bekam ich auf meine gezielten Fragen an die 2 Kollegen R. und H. keine Bestätigung von weiteren Nötigungen und das ist der Beweis, dass der PHM Glas am 14.06.2016 noch gar keine weiteren Nötigungen gegenüber diesen 2 Kollegen auf dieser OMV erwähnte. Also 0 Fahrzeuge und kein 3. Ablauf. Das Urteil vom 28.02.2017 A6 ist der 4. Ablauf mit 3 Fahrzeugen.


Offensichtlich teilte der PHM Glas mit seiner grünen Dienstbekleidung A5a in der Folge den Einem von den 2 herbeigerufenen Polizeibeamten Herrn R. am 14.06.2016 bei dem 1. Ablauf mit, dass ich angeblich schon in der Vergangenheit wegen ähnlicher Delikte bereits aufgefallen sein sollte, um mir zusätzlich ganz bewusst damit zu Schaden. Diese Aussage konnte der PHM Glas zu diesem Zeitpunkt jedoch gar nicht treffen, da keine Abfrage des Fahreignungsregisters durchgeführt wurde bzw. vermerkt wurde. Über andere Erkenntnisquellen bezüglich eventueller Vorverurteilungen oder Untersuchungen gegen mich verfügte er zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht. Auch nicht, wer ihm das wiederum mitgeteilt hätte.


Von diesen ähnlichen Delikten erfuhr ich aber nur vor Gericht am 13.02.2017, weil die Richterin Frau L. sinngemäß solche Fragen (Protokoll A5 Seite 7 – 9) an die 2 Polizeibeamten R. und H. stellte. Woher wusste sie das Aber? Mir fiel auch auf, dass ich am 14.06.2016 von den 2 Beamten R. und H. (Vernehmungs-Formular A2) sinngemäß befragt wurde, ob schon Mal etwas war. Sonst wüsste ich bis heute noch nichts von diesen ähnlichen Delikten.


Warum erwähnte der PHM Glas nicht diese Delikte in seinem Aktenvermerk A3 beim 2. Ablauf, vor Gericht/Protokoll A5 Seite 4 – 6 beim 3. Ablauf und ist auch nicht auf der Tonaufnahme zu hören (Transkript A5a). Es muss noch etwas Anderes in der Akteneinsicht geben!

 

In meiner 1. Aussage A4 vom 23.09.2016 schrieb ich schon auf der Seite 3 ganz Unten: „8.) Ich bin kein Wiederholungstäter“, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt von Alledem überhaupt noch nichts wusste. Die bayerische Justiz hat keinen Beweis.

 

Als Beweis dafür steht bei dem Beamten Herrn R. im Protokoll A5 auf Seite 7 Unten: „…Dass er wegen ähnlicher Delikte aufgefallen ist wurde mir durch den Kollegen durchgegeben. Zu etwaigen Eintragungen im FAER kann ich nichts sagen“. Meinte er damit den Kollegen Glas? Aber nichts davon, woher der Kollege diese Information hatte. Dann wäre ja der Kollege Herr R. der „Funkzeuge“! Wenn doch ein ganz anderer Kollege in der APS Holzkirchen A22 das FAER abgefragt hätte, dann hätte der doch das auch Herrn R. mitgeteilt?


Bei dem PM H. steht auf Seite 9 Anfang Mitte: „Ich weiß nicht was damit gemeint war, dass der Angeklagte wegen ähnlicher Delikte bereits auffällig wurde“.


Das bedeutet unmissverständlich, dass der PHM Glas bei dem kurzen Gespräch von ca. 5 Minuten (ab Seite 7) auf der OMV-Tankstelle am 14.06.2016 mit den 2 Kollegen R. und H. nichts mehr von den ähnlichen Delikten erzählte, weil er es doch schon vorher dem PM Herrn R. in der APS Holzkirchen durchgab, wo er noch so lange in seinem VW Caddy auf dieser OMV saß und sie auch noch lange nicht kamen. Aber von Niemand anders bekam er selber diese Information!


Er hätte aber diese ähnlichen Delikte erhalten müssen? Wenn doch der PHM Glas den Kollegen Herrn R. am 14.06.2016 beim 1. Ablauf darüber informierte, warum hatte er das dann nicht auch nur 3 Tage später in seinem Aktenvermerk A3 am 17.06.2016 beim 2. Ablauf erwähnt? Ganz am Schluss steht aber auch noch in seinem Aktenvermerk A3 auf Seite 2: „Weitere polizeiliche Maßnahmen wurden durch mich nicht getroffen“. Wäre aber nicht die Nachfrage am 14.06.2016 nach dem FAER eine polizeiliche Maßnahme gewesen? Wenn doch diese Delikte am 14.06.2016 so wichtig waren, dann hätte er sie aber auch vor Gericht bei dem 3. Sachverhalt wieder schildern müssen (Protokoll A5 und Transkript A5a).


Mein einziges Fehlverhalten am 14.06.2016 A2 gab ich sofort zu (Seite 143 7/7 meine 2. Aussage/5. Ablauf).


In seinem Aktenvermerk A3 vom 17.06.2016 beim 2. Ablauf waren es 4 weitere Verkehrsteilnehmer und vor Gericht und Protokoll A5/A5a am 13.02.2017 beim 3. Ablauf nur noch 1 Fahrzeug? Das Urteil A6 ist der 4. Ablauf mit 3 Fahrzeugen. Bei seinem Aktenvermerk A3 konnte er es auch nicht wissen, dass er dann sogar in der Zukunft am 13.02.2017 auch noch zusätzlich diese Baustelle so falsch schildert. Kein Mensch wusste es schon am 14.06.2016 beim 1. Ablauf mit 0 Fahrzeugen, dass es zu dieser Gerichtsverhandlung am 13.02.2017 kommt. Da war meine Abfahrt und ob ich mich verfolgt fühlte viel wichtiger, als diese erst am 17.06.2016 dazukommenden 4 weiteren Fahrzeuge. Warum also waren die ähnlichen Delikte, die Ausfahrt am Irschenberg und ob ich verfolgt wurde viel wichtiger und nicht aber klipp und klar diese 4 weiteren Verkehrsteilnehmer? Danach sprach nur noch die Richterin Frau L. beim 3. Ablauf diese ähnlichen Delikte an!


Warum sollte ich dann aber in dem 1. Schreiben von der Staatsanwaltschaft A9 vom 19.09.2016 nur lächerliche 500,00 € an ein Diakonisches Werk für 1 einzige total absurde Nötigung bezahlen, wenn er doch aber in dem 2. und 3. richtig vernichtenden Sachverhalt 7 Nötigungen und noch viel mehr schädigendes schilderte und ich auch noch tatsächlich wegen ähnlicher Delikte schon aufgefallen wäre?


Wenn er doch aber schon am 14.06.2016 dem PM Herrn R. in der APS Holzkirchen durchgab, dass ich wegen ähnlicher Delikte schon aufgefallen sein sollte, dann hätte er doch aus diesem Grund die 4 Nötigungen bei dem 1 Fahrzeug vor Gericht mit dem unzähligen Lichthupengespiele oder auf alle Fälle die 4 weiteren Verkehrsteilnehmern in seinem Aktenvermerk schildern müssen? Spätestens aber bei ihrem gemeinsamen 3er Gespräch auf dieser OMV! Nur wie?



Bei seinen 3 Schilderungen im Aktenvermerk A3/Protokoll A5/Transkript A5a, wie es jedes Mal auf der OMV-Tankstelle gewesen wäre und den 3 Funkzeiten noch vorher auf der A8, gehen aber nie die Uhrzeiten von gegen 09:00 Uhr ab Kilometer 56 auf der A8 mit der Ankunft der herbeigerufenen Streife auf dieser OMV-Tankstelle und meinem Beginn von meiner Vernehmung laut Formular A2 um 09:45 Uhr auf:

 

In seinem Aktenvermerk A3 hatte ich ihn noch nicht in dieser Baustelle genötigt, weil dort steht weiter nach dem 1. oberen Einleitungssatz: „Auf Höhe Autobahndreieck Inntal fuhr ich im Baustellenbereich auf dem linken Fahrstreifen mit einer Geschwindigkeit von ca. 80 km/h ( ungeeichter Tacho ). In diesem Baustellenbereich ist die Geschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt.

Auf Höhe Kilometer 56 fuhr plötzlich ein PKW, ohne Einhaltung des Mindestabstands hinter mir dicht auf und betätigte die Lichthupe“.


Nach meinem Telefonat mit der Autobahnmeisterei Rosenheim am 28.01.2019 und meiner Karte A1 verstehe ich das so, dass zuerst die Angaben von dem Beamten Glas in seinem Aktenvermerk auf Höhe Autobahndreieck Inntal mit den Brückenarbeiten und dann ca. 300 m weiter auf Höhe Kilometer 56 mit den Informationen von der Autobahnmeisterei Rosenheim übereinstimmen. Also nicht davor sondern erst nach dieser Brücke am Ende von dieser Baustelle A1.


Unmittelbar danach steht weiter dieser 4. merkwürdige Satz: „Nach ca. 2 Kilometer endete (hier/dort/auf dieser Höhe/in diesem Bereich) der Baustellenbereich und ich beschleunigte mein Dienstfahrzeug auf ca. 140 km/h“.


Nur ein Word in diesem Satz (hier/dort/auf dieser Höhe/in diesem Bereich) hätte mir so viel Arbeit und Zeit erspart und ich hätte es auch schon 2018 nach meiner Berufung am 18.10.2017 gewusst, dass der 1. Ablauf in seinem Aktenvermerk ohne diese nur ca. 2,0 km lange Baustelle war. Vor Gericht wurde dann diese Baustelle sogar ca. 3,0 km lang. Ich lag vollkommen falsch und dachte immer das die Kilometertafel 56 am Anfang dieser Baustelle stand! Somit ist diese Strecke bis auf diese OMV-Tankstelle nur ca. 15,5 km lang.


Bei der 1. Schilderung steht in seinem Aktenvermerk A3 Seite 2 am Schluss (2. Ablauf): „Aus Gründen der Eigensicherung erfolgte durch mich lediglich eine Anhaltung und keine Kontrolle. Gegenüber dem Beschuldigten zeigte ich mich mittels Dienstausweis als Polizeibeamter erkenntlich. Den Beschuldigten wies ich daraufhin, dass er sich bis zum Eintreffen der uniformierten Streife im Fahrzeug aufzuhalten hat.

Dies tat er jedoch nicht. Der Beschuldigte stieg aus dem Fahrzeug und schrie lautstark: „Deutschland ist ein Polizeistaat“! „Ich bin ein Schwerverbrecher!“ „Ich habe eine Kalaschnikow dabei“! „Nach ca. 5 Minuten traf die uniformierte Streife zur Unterstützung ein. Nach Schilderung des Sachverhalts erfolgte die Kontrolle durch die uniformierte Streife“. Ohne Baustelle, keine Delikte, 4 Fahrzeuge


Der PHM Glas gab in seinem Aktenvermerk A3 den Beginn auf der A8 gegen 09:00 Uhr ohne der ca. 3,0 km langen Baustelle an. Wieviel Zeit brauchten wir dann bis auf diese OMV-Tankstelle? Die ca. 140 km/h sind auch seine Angabe.


Vor Gericht A5/A5a mit der Baustelle konnte ich die Zeit von ca. 13 Minuten für diese ca. 18,5 km bis auf diese OMV-Tankstelle A1/A16 anhand der Geschwindigkeiten A0c/A21 von 80 km/h in der Baustelle (3,0 km/135 sec/2 min), danach 140 km/h bis zum Irschenberg (9,1 km/233 sec/4 min), dann 100 km/h ab der Schilderbrücke bis in die Ausfahrt (5,3 km/191 sec/3 min) und dann mit ca. 50 km/h bis zum Kreisverkehr A17, ca. 40 km/h bis zu der Unterführung, ca. 60 km/h bis freiwilligen Parken an der B472 und dann ganz langsam auf die Tankstelle (1,1 km/ca. 4 min) berechnen, ein paar Telefonate mit der Autobahnmeisterei Rosenheim, den 3 Streckenabschnitten A1, A23 und A24 über einen Routenplaner im Internet und in seinem Aktenvermerk A3 und in dem Vernehmungs-Formular A2 stehen auch die Zeiten gegen 09:00 Uhr und 09:45/10:10 Uhr.


Also hatte diese Zeit vor Gericht für diese ca. 18,5 km ab Anfang an im Baustellenbereich, meinem Zwischenstopp auf der B472 um ca. 09:09 Uhr bis einschließlich auf die OMV um ca. 09:11 Uhr ca. 13 Minuten gedauert. Für die ca. 15,5 km ohne Baustelle ca. 11 Minuten (Routenplaner 7 Minuten/14,4 km auf der A8).


Wenn also der PHM Glas den Beginn auf der A8 ohne diese ca. 3,0 km lange Baustelle gegen 09:00 Uhr (11 Minuten) schreibt und aber vor Gericht diese ca. 3,0 km lange Baustelle mit konstanten 80 km/h dazukommt, kann ich aber davon ausgehen, dass der Beginn dann aber schon ca. 2 Minuten eher gegen 08:58 Uhr (13 Minuten) gewesen wäre. Da sich diese Ergebnisse wieder aufheben, traf ich und der Beamte Glas um ca. 09:11 Uhr auf dieser OMV-Tankstelle ein, wenn seine Vorgabe gegen 09:00 Uhr auch stimmt. Aber es bleiben weiterhin 2 unterschiedliche Versionen mit und ohne Baustelle/Nötigungen.


Im Aktenvermerk A3 steht, dass er die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd nach dem Parkplatz um ca. 09:03 Uhr informierte und die wiederum Holzkirchen A5a Seite 2. Demnach bekamen dann um ca. 09:05 Uhr aus Rosenheim die 2 Beamten R. und H. in der APS Holzkirchen mitgeteilt, dass sie gleich auf diese OMV-Tankstelle?? müssen. Nur wie und wann gab dann der PHM Glas dem PM R. diese Delikte durch? Er forderte auch nicht in Rosenheim über FAER diese gelogene Information mit den Delikten an. Danach nötigte ich diese 4 Fahrzeuge. Vor Gericht hatte Rosenheim kein Fahrzeug.


Ab Höhe Parkplatz sind es mit 140 km/h (38,9 m/sec) A0c/A21 bis zu dieser Schilderbrücke am Irschenberg ca. 1,8 km. Wenn dieses Gespräch gute 45 sec= 1,75 km dauerte, wäre er schon vor dieser Schilderbrücke mit 100 km/h (27,8 m/sec) gewesen (36 sec= 1,0 km) und erst nach diesem Gespräch hätte ich angefangen diese 4 Fahrzeuge bis zur AS Irschenberg zu nötigen. Also konnte er bei dieser Unterhaltung nicht diese 4 Fahrzeuge erwähnen (siehe Karte A1)!


Beim 1. Mal waren wir demnach um ca. 09:11 Uhr auf dieser OMV angekommen. Aus Gründen der Eigensicherung erfolgte durch ihn lediglich eine Anhaltung und keine Kontrolle und stieg in seiner grünen Dienstbekleidung aus und gab sich Gegenüber mir mittels Dienstausweis als Polizeibeamter zu erkennen und wies mich daraufhin, dass ich mich bis zum Eintreffen der uniformierten Streife im Fahrzeug aufzuhalten habe (2 Minuten) und ich trotzdem ausgestiegen sei und schrie lautstark diese 3 kurzen Sätze (2 Minuten) und dann „Nach ca. 5 Minuten traf die uniformierte Streife zur Unterstützung ein“, dass zusammen ca. 9 Minuten dauerte. Obwohl er nicht in diesen 9 Minuten funkte kam demnach die Streife zielstrebig um ca. 09:20 Uhr vor Ort. Sie kam erst um ca. 09:40 Uhr. Ihre gemeinsame 3er Unterhaltung dauerte nur ca. 5 Minuten. Dann begann meine Vernehmung ca. 20 Minuten früher um ca. 09:25 Uhr/5 min und nicht erst um 09:45 Uhr.


Hier konnte aber zeitlich schon unmöglich vorher der PHM Glas dem PM Herrn R. noch in der APS Holzkirchen das mit den ähnlichen Delikten durchgeben?


Was sollte bei ihrem 3er Gespräch am 14.06.2016 beim 1. Ablauf A2 auf dieser Tankstelle, ohne Baustelle, ohne Delikte, wo ich noch kein (0) Fahrzeug genötigt hatte, länger als ca. 5 Minuten gedauert haben? Er wusste es selbst noch nicht, dass er dann im Aktenvermerk A3 am 17.06.2016 beim 2. Ablauf die 4 Nötigungen bei 4 Fahrzeugen schreibt und das es in der Zukunft am 13.02.2017 vor Gericht beim 3. Ablauf A5 und A5a nur noch 1 Fahrzeug wird, die Baustelle dazu kommt etc. und was er da für einen bühnenreifen Auftritt mit seinem „Leiden“ Seite 134 5/7 hinlegen wird? Im Urteil beim 4. Ablauf waren es 3 Fahrzeuge (Seite 15).


Ich muss beweisen, dass das Gespräch am 14.06.2016 nur ca. 5 Minuten gedauert hat und lese in dem Transkript A5a vom Gericht auf Seite 3 (2. Schilderung): „…. Die Streife war dann da … kurz über den Sachverhalt informiert**“. **Ade 3. Ablauf! Dann begann das Gespräch um ca. 09:20 Uhr oder um ca. 09:19 Uhr.

Es geht weiter: „und die weiteren Maßnahmen haben sie getroffen, habe dann kurz danach einen Aktenvermerk (4 Fahrzeuge) geschrieben“. Dann hätten auch diese Delikte in diesem Aktenvermerk am 14.06.2016 stehen müssen. Auf meine Frage sagte er: „Den Kollegen habe ich an der Tankstelle den (3.) Sachverhalt (Baustelle/1 Fahrzeug) geschildert wie ich ihn eben geschildert habe“.

Aber er erinnerte sich nicht mehr, dass er aber in diesem Aktenvermerk A3 vom 17.06.2016 nur auf Höhe Kilometer 56, hohe Verkehrsaufkommen, Höhe Parkplatz Eulenauer Filz (Im Moos), Polizeipräsidium Rosenheim erst nach diesem Parkplatz kontaktiert, 4 weitere Verkehrsteilnehmer, nur 6 x 1 Mal Lichthupe bei 7 Nötigungen, bis zur AS Irschenberg, ca. 100 m, Anhaltesignale und keine weiteren polizeilichen Maßnahmen geschrieben hatte. Von Alledem war aber vor Gericht nichts mehr zu hören. Auch keine Delikte. Dafür aber Baustelle/1 Fahrzeug.


Und die Kollegen R. und H. hätten schon mit bis zu ca. 180 km/h (10 Minuten) A0c im Einsatz um ca. 09:10 Uhr oder früher um ca. 09:08 Uhr von der laut Routenplaner A23 entfernten 18,6 km APS Holzkirchen A22 je mit weniger Geschwindigkeit losdüsen müssen. Warum gezielt in Richtung Tankstelle A23?


Die Streife von der APS Holzkirchen bekam aus Rosenheim um ca. 09:05 Uhr die benötigte Anforderung zur Anhaltung/Kontrolle. Warum brauchten sie dann aber im Einsatz ca. 15 Minuten für diese ca. 09:20 Uhr vor Ort? Um ca. 09:05 Uhr wusste noch Niemand wohin ich fahre. Sie brauchten ca. 2 Minuten zum losfahren. Dann wären sie um ca. 09:17 Uhr auf dieser OMV gewesen und die Vernehmung begann 23 Minuten früher um ca. 09:22 Uhr als um 09:45 Uhr.


Auf meine Frage an den PM H. steht im Protokoll auf Seite 9 Mitte: „Wie wurden Sie bei der Dienststelle informiert warum sie zur Tankstelle fahren sollten“, er antwortete: „Den genauen Grund weiß ich nicht mehr, ich glaube es ging um eine Nötigung eines Kollegen. Was die genaue Meldung war weiß ich nicht“. Auch er war bei der Besprechung auf dieser OMV dabei. Dann hätte er mehr dazu auf meine Fragen sagen müssen! Da der PM H. auch nichts wegen der Dienststelle sagte, waren sie auch nicht unterwegs und ich nötigte auch keine 4 Fahrzeuge.


Auch bestätigten nicht die 2 Beamten R. und H. vor Gericht/Protokoll A5 Seite 7 – 9 dann etwas von weiteren Nötigungen. Wie sollte das bei diesen 4 Abläufen mit 0, 1, 3, 4 Fahrzeugen/0, 1 Baustelle möglich sein?


Wenn die Streife erst ca. 3 Minuten später losfuhr und ganz gemütlich ca. 12 Minuten (Routenplaner 13 Minuten) gefahren wäre, würde das zwar mit der Ankunft um ca. 09:20 Uhr aufgehen. Aber das widerspricht sich mit seinen Schilderungen und sie hätten noch viel früher im Einsatz mit bis zu ca. 180 km/h auf der OMV-Tankstelle sein müssen als erst tatsächlich um ca. 09:40 Uhr. Er wusste es nicht um ca. 09:03 Uhr (Einsatzzentrale Rosenheim) nach diesem Parkplatz A1, wohin ich fahre, wir dann auf dieser OMV notlanden, weil er nicht diese Delikte erwähnt, wir dort vor 3 Tagen am 14.06.2016 standen und der PHM Glas diese Delikte nur dem PM Herrn R. durchgab. Dann kann er auch zeitlich nicht diesen ganzen 3. Sachverhalt ohne den ähnlichen Delikten mit nur noch 1 Fahrzeug und der ganz neuen Baustelle den 2 Kollegen R. und H. erzählen! Auch waren im Aktenvermerk die 4 weiteren Fahrer viel wichtiger, um mir zu Schaden.


Bei der 2. Schilderung (Zeugenaussage) im Transkript A5a Seite 3 steht zusammen mit den fehlenden Ergänzungen aus dem Protokoll A5 Seite 5 Oben (3. Ablauf): „Habe mich dann mittels Dienstausweis zu erkennen gegeben. Ich habe ihm gesagt, dass es nur eine Anhaltung ist, keine Kontrolle ist und dass er praktisch jetzt Kontrolle ….. und dass er bis die uniformierte Streife von der Autobahnpolizei bitte im Fahrzeug warten möchte und bin dann praktisch wieder zurück zu meinem Fahrzeug …. geparkt war hat … hat nicht lange gedauert ich sag mal 30 Sekunden oder sowas, der Angeklagte ist trotzdem ausgestiegen und hatte ….Tankstelle relativ groß, etwas Publikumsverkehr…Hinterausgang wo auch 8 Angestellte draußen gewesen. Steigt aus sieht mich an und fängt das brüllen an: „Deutschland ist ein Polizeistaat“ „Ich bin ein Verbrecher“ und die nächste Aussage war meines Erachtens die Dümmste und die letzte Reaktion war meines Erachtens Entschuldigung, wenn ich es so ausdrücke die dümmste ich habe eine Kalaschnikow dabei“, …. von der OMV Tankstelle rüber zur A8 sieht man praktisch den Verkehr als dann Blaulicht* kam von der Autobahnpolizei … ich bin zurück ins Fahrzeug hielt nicht aus… Konfrontation Sachverhalt informiert** …. Die Streife war dann da …. kurz über den Sachverhalt informiert*** und die weiteren Maßnahmen haben sie getroffen … Die uniformierte Streife hat dann die Kontrolle übernommen. Nach der Anhaltung war ich „durch“. Für mich war das zu viel … habe dann nur kurz danach einen Aktenvermerk geschrieben****“. Mit Baustelle, keine Delikte, 1 Fahrzeug und stieg erst aus seinem VW als die Streife kam

*Die Streife war mit Blaulicht im Einsatz. Warum kein Martinshorn und warum kam nicht Miesbach? **Aber nicht dass sie auf diese OMV müssen! Woher wussten sie es dann? Zu diesem Zeitpunkt wäre aber schon die Streife von der A8 an der AS Irschenberg in Richtung OMV-Tankstelle abgefahren A24. ***Ade 3. Ablauf: ca. 4 Minuten! ****Warum fehlen im Aktenvermerk diese Delikte und die Baustelle aus seinem 3. Sachverhalt usw.? Woher kamen dann diese 4 weiteren Fahrzeuge? Nun war es aber nur noch 1 Fahrzeug.


Vor Gericht/Aktenvermerk gab es nicht mehr diese Delikte und ihm waren die gelogenen 8 Angestellten und das Blaulicht wichtiger als endlich zu sagen von wem er die Delikte bekam und wie und wann er diese Delikte an die APS weitergab. Die Streife fuhr auch zu dieser Zeit von der A8. Es standen auch nur 1 ältere Frau und 1 älterer Herr am Hinterausgang A16 (Seite 129 4/7 8 Angestellte).


In dem Transkript A5a von meiner Tonaufnahme steht auch auf Seite 2 Unten: „4-mal. … diese Aktionen vom Angeklagten habe ich dann also für mich entschlossen die Einsatzzentrale über den Sachverhalt zu informieren die* … Sachverhalts und hab dann auch … Holzkirchen und die Verkehrspolizei Rosenheim darüber informiert. Von Rosenheim war kein Fahrzeug zur Unterstützung möglich praktisch kein …. problematisch ist mit dem zivilen Fahrzeug die Erkennbarkeit. Letztendlich war es möglich das von der … Holzkirchen ein Fahrzeug runterkommt und ich dann … Irschenberg wieder … Generell wurden praktisch der APS Holzkirchen über Funk weitergegeben“. Und erwähnte er die Baustelle/1 Fahrzeug? Das tat er nicht! Wie denn bei 4 Abläufen mit 0, 1, 3, 4 Fahrzeugen/0, 1 Baustelle?

Weiter steht auf Seite 8 Oben: „…. Irschenberg wo man sagt … dass ich jetzt sage ich habe persönlich was gegen den Herrn es war wirklich eine Aktion wo ich sage OK den müssen wir stoppen und da sind alle Berechtigten zusammengerufen worden. Miesbach alarmiert. Es war in diesem Moment waren fast keine Streifen frei die sind extra von Holzkirchen runtergefahren**. …. Du musst das ganze stoppen. Es war zuviel“. *Ca. 09:06 Uhr. **Wann waren sie dann im Einsatz mit nur Blaulicht auf der OMV? Eine Schleichfahrt war es dann aber auf gar keinen Fall!


Hier bekam der Beamte Glas um ca. 09:06 Uhr vor der AS Irschenberg aus Rosenheim die Information, dass ein Fahrzeug von Holzkirchen runterkommt und Niemand wusste, dass ich hier gleich von der A8 abfahre. Was wäre gewesen, wenn ich weiter nach München gefahren wäre? Dann hätte ich nicht die 4 Minuten auf die OMV gebraucht und wäre auch schon einige km auf der A8 weiter gefahren A23. Warum also runterfahren? Dabei konnte er auch nicht persönlich dem PM R. diese Delikte in der APS Holzkirchen durchgeben.


Wir parkten zum 2. Mal um ca. 09:11 Uhr. Dieses Mal stieg der PHM Glas sofort aus seinem VW Caddy aus und erwähnte auch nicht mehr, dass aus Gründen der Eigensicherung durch ihn lediglich eine Anhaltung und keine Kontrolle erfolgt. Er gab sich also sofort mir mittels Dienstausweis zu erkennen und sagte aber auch, dass es nur eine Anhaltung ist, keine Kontrolle und dass ich bis die uniformierte Streife kommt, bitte im Fahrzeug warten möchte. Dann ging er praktisch zu seinem VW zurück und ich sei nun erst ca. 30 Sekunden später ausgestiegen. Er sah die 8 Angestellten und ich fing auch in ihrer Gegenwart das Brüllen mit diesen 3 sehr kurzen Sätzen an: ca. 6 min und er sah auch dabei auf der A8 die Streife mit Blaulicht und ging wieder zurück zu seinem VW. Er gab wieder nicht die Delikte und die OMV durch und sie trafen ca. 2 min später ein: ca. 8 Minuten. Kurz über den (3.) Sachverhalt (Baustelle/1 Fahrzeug) informiert: ca. 4 Minuten. Die uniformierte Streife hat dann die Kontrolle übernommen und hatte danach kurz einen Aktenvermerk (4 Fahrzeuge) geschrieben, also gleich schon am 14.06.2016 und nicht erst 3 Tage später am 17.06.2016. Diese 2. Schilderung ist Anders als beim 1. Mal. Hier trafen sie um ca. 09:19 Uhr ein. Sie kamen aber erst um ca. 09:40 Uhr ohne Blaulicht. Dann wäre meine Vernehmung schon ca. 22 Minuten früher um ca. 09:23 Uhr/4 min gewesen und nicht um 09:45 Uhr. Wenn er doch schon bei meinen 3 Sätzen das Blaulicht auf der A8 sah und er wieder zurück zu seinem Caddy ist, weil er es nicht aushielt, wäre aber in dieser Zeit schon die Streife von der A8 zur OMV abgefahren. Im Aktenvermerk A3 hätte er: „Nach ca. 2 Minuten traf die uniformierte Streife zur Unterstützung ein“ schreiben müssen und nicht aber „Nach ca. 5 Minuten“ Anlage A24. Dann kam beim 1. Mal die Streife schon um ca. 09:17 Uhr und nicht um ca. 09:20 Uhr. Dann fehlen sogar ca. 23 Minuten/5 min bis 09:45 Uhr. Und Miesbach hatte auch keine Streife!


Sie fuhren mit bis zu ca. 180 km/h (10 Minuten) A0c im Einsatz/Blaulicht um ca. 09:09 Uhr oder früher um ca. 09:07 Uhr von der APS los. Ab ca. 09:06 Uhr plus ca. 2 Minuten wären sie aber schon um ca. 09:18 Uhr als erst um ca. 09:19 Uhr vor Ort gewesen. Vernehmung ca. 23 Minuten früher um ca. 09:22 Uhr/4 min.


Bei der härtesten gelogenen 3. Schilderung (Befragung) steht im Transkript A5a auf Seite 7 mit den Ergänzungen aus dem Protokoll A5 Seite 5 Unten (3. Ablauf): „Soll ich es ihnen ganz ehrlich sagen? Auf mich hatte der Vorfall die Auswirkung, dass ich war stinke sauer. Ich habe 3 Kinder daheim und ist es so ich bin ja doch schon eine Zeitlang bei der Polizei und wenn man jemanden anhält und anspricht ja nicht er es zugibt um des geht* es ja gar nicht … aber diese Aggressivität, die er gegenüber der Polizei und mir gegenüber als Person gezeigt hat erstmal was Polizei betrifft und was die Persönlichkeit betrifft war enorm. Im Endeffekt hat er mir gar nicht zugehört**. Ich kann mich noch daran erinnern wo die Streife anwesend 5-6 Sekunden da war … die Streife ist erst von mir informiert worden über den Sachverhalt und hat ihn anschließend selbst befragt …. Die Streife war vielleicht 4-5 Minuten*** anwesend … ich war zwar in Entfernung aber einfach so wo ich sage …. mit dem ganzen gesumse also, wenn ich jetzt es mal so sagen müsste Der hat im Verkehr nix verloren. Dieses Geschreie „Deutschland ist ein Polizeistaat, abwertend Polizeistaat diese … dies abwertende und ich bin ein Straftäter und ich habe eine Kalaschnikow dabei“, der hat sich eine Bühne (auch in Gegenwart dieser 8 Angestellten?) aufgebaut. Der hatte Glück, dass er nicht an Kollegen geraten ist, die ihm nen 8er angelegt haben …… genau das was ich gemeint hab … es war kein Spaß. Ich bin danach erstmal eine Stunde mit dem Hund raugegangen. Ich war „durch“ nach der Aktion. Es war echt irre“. Mit Baustelle, keine Delikte, 1 Fahrzeug und stieg erst aus als die Streife auf die OMV fuhr

*Dann hätte ich es doch schon gewusst, was mich erwartet. **Ich stand hier, weil ich ihm nicht zugehört hatte! *** Keine Zeit zum durchgeben der Delikte/OMV!


Wir parkten zum 3. Mal um ca. 09:11 Uhr. Dieses Mal stieg er wohl auch aus und ließ aber mit und ohne Kontrolle/Anhaltung, sich mittels Dienstausweis zu erkennen geben und bis die Streife kommt im Fahrzeug bleiben weg und fing aber dafür sofort an mir zu erzählen was ich gemacht haben sollte. Diese 3. extrem andere Schilderung dauerte ca. 4 Minuten. Ich hörte ihm nicht zu, weil ich nun auch noch „so enorm Aggressiv“ war. Ging er auch wieder zu seinem VW? Nix mehr davon, dass er auf der A8 die Streife mit Blaulicht sah. Bei welcher Gelegenheit stieg ich jetzt aus? „Die Streife war vielleicht 4-5 Minuten anwesend“. Nun hörte er auch noch ganz neu zwar in Entfernung mit dem ganzen gesumse und ich nix im Verkehr verloren habe, dass ich mir nun aber in Gegenwart von den 2 Kollegen R. und H. (8 Angestellten?) eine Bühne aufbaute und diese 3 Sätze herausschrie. „Der hatte Glück, dass er nicht an Kollegen geraten ist, die ihm nen 8er angelegt haben.“ wiederum bedeutet, dass sie nun auch zum 1. Mal meine 3 Sätze selber hörten. Dann kamen sie mit Blaulicht aber schon um ca. 09:15 Uhr, er sie informierte (Baustelle/1 Fahrzeug) und ging: ca. 4-5 Minuten*. Anschließend baute ich mir mit dieser „enormen Aggression/Geschreie“ von diesen 3 Sätzen eine Bühne auf und hatte Glück mit den 8ern: ca. 2 Minuten. Ihre Ankunft war wieder ohne Blaulicht um ca. 09:40 Uhr. Bei dieser 3. Schilderung ist einfach Alles anders. Dadurch fand meine Vernehmung (hörte zu) ca. 23 Minuten früher um ca. 09:22 Uhr/7 min statt und auch selbst hier geht es wieder nicht mit 09:45 Uhr auf. Alles nur wegen meinem Führerschein! *Ade 3. Ablauf!


Ohne den Fragen von der Richterin Frau L. gebe es nicht diese Delikte. Wann gab er sie hier vorher durch oder die OMV? Welche von diesen 2 Malen aus dem 3. Ablauf war dann „so“ am 14.06.2016? Oder wie beim 1. Mal im 2. Ablauf?


Also hatte ich dieses Glück mit den 8ern mit dieser „so enormen Aggression“, weil ich beim 3. Mal aber nur noch diese 3 Sätze in der Gegenwart von diesen 2 Beamten und 8 Angestellten herausschrie und dieses Mal nicht mehr zu dem PHM Glas, denn ich auch nicht mehr hinter mir sehen konnte. Als sie aber auf diese OMV ohne Blaulicht fuhren und quer vor meinem ST parkten, stieg in dieser Zeit zum ersten Mal hinter mir der PHM Glas aus und ging zielstrebig zu ihnen. Dann unterhielten sie sich ohne meiner Störung und erst als er wieder zu seinem Caddy hinter meinem Ford zurück ging wurde ich zu ihnen vor meinem Fiesta gebeten. Und dann hörte ich ihnen aber bei dieser „enormen Aggression-Bühne“ zu, machte als lebenslanger Abstinenzler zum 1 Mal diesen Alkoholtest und gestand ihnen aber doch im Gegensatz zu dem PHM Glas ohne Probleme sofort mein 1 Fehlverhalten bei der Vernehmung (Seite 143 7/7 meine 2. Aussage)?


Nun erzählte er mir doch angeblich um was es ging und ich wusste es doch schon das er lügt! Dann hätte ich auch ihnen nicht zugehört und meine Aussage verweigert, wenn doch Deutschland ein Polizeistaat sei. Keinen Alkotest gemacht und hätte auch nicht das Vernehmungs-Formular A2 mit den Uhrzeiten 09:45/10:10 Uhr und die Visitenkarte A22. Woher hätte ich es dann wissen können, wo die Dienststelle gewesen wäre und hätte auch nicht diese Strecke von 18,6 km A23? Wie hätte ich dann diese Uhrzeiten ermitteln können? Dann gebe es auch nicht meine sofort zugegebene Babymücke und kein Mensch könnte das wie Alles andere auch nicht beweisen. Warum diskutierte ich mit den 2 Polizeibeamten Rinkel und Hart über das Wort „Polizist“ und bestand auf das Wort „Polizeibeamter“ in dem letzten Satz von diesem Vernehmungs-Formular? In meiner 1. Aussage A4 schreibe ich nie das Wort „Polizist“ (Seite 114/143 4/7 + 7/7).


Dann hätte ich auch erst Recht bei seiner notorischen Falschaussage vor Gericht „so enorm Aggressiv“ werden müssen, weil ich es sofort hörte, dass er nur lügt. Mit der Tonaufnahme (Transkript A5a) kann ich beweisen, dass ich ihn schön ohne zu stören Reden ließ. Auch im Urteil steht nirgends, dass ich Aggressiv war.


Bei dem PM Herrn R. steht im Protokoll A5 Seite 7: „Der Angeklagte war aufgebracht. Anfangs war er noch sehr gereizt, das hat sich aber im Laufe des Gesprächs gebessert. Ich habe dann die Vernehmung übernommen“. Auf Seite 9 Oben steht bei dem PM H.: „Das Verhalten des Angeklagten war aufbrausend …. Nach meinem Aktenvermerk* konnte ich mich daran erinnern, dass er recht aufbrausend war“. * Also gibt es noch 1 anderen Aktenvermerk?


Sie benutzen für meine Verärgerung 5 unterschiedliche Worte und sagen unmissverständlich, dass ich nicht „enorm Aggressiv“ war und sagten auch nichts unabhängig davon, dass ich dabei diese 3 kurzen Sätze herausgebrüllt hätte. Auch nichts was die Polizei und was die Persönlichkeit betrifft und hörte zu.


Und anstelle der 8er bekam ich die Visitenkarte A22, was der Beweis bei dem 1. Ablauf am 14.06.2016 ist, dass der PHM Glas diesen 1. Ablauf im Gegensatz zu dem 2. und 3. Ablauf noch so relativ harmlos ohne (0) Fahrzeuge geschildert hatte, dass es auch noch nicht für den Entzug von meinem Führerschein langte. Warum dann auch noch ganz am Schluss die Belehrung, dass wenn ich heute sinngemäß noch einmal auffalle, dann würde mir der Führerschein abgenommen? Die 2 Kollegen R. und H. hätten mir aber meinen Führerschein abnehmen müssen und nicht die Visitenkarte A22 überreichen dürfen, wenn ich mich doch „so“ auf dieser OMV in Gegenwart von diesen 8 Angestellten (siehe Seite 129 4/7) aufgeführt hätte: Was hätte ich denn sonst erst noch für Kunststücke über diese Strecke von ca. 18,5 km anstellen müssen?

 

Hier wäre die Streife (10 Minuten) im Einsatz/Blaulicht um ca. 09:05 Uhr oder je nach Geschwindigkeit um ca. 09:03 Uhr losgefahren. Nach seiner Funkangabe um ca. 09:06 Uhr plus den ca. 2 Minuten bis zum Fahrzeug, wo er erfuhr, dass eine Streife aus Holzkirchen runterkommt wären sie spätestens um ca. 09:18 Uhr vor Ort gewesen. Vernehmung ca. 20 Minuten früher um ca. 09:25 Uhr/7 min.


Wenn die Streife um ca. 09:05 3. Schilderung, 09:09 2. Schilderung oder 09:10 Uhr 1. Schilderung von Holzkirchen mit bis zu ca. 180 km/h losgerast wäre, wären sie jeweils um ca. 09:15, 09:19 oder 09:20 Uhr auf dieser OMV-Tankstelle zum Stehen gekommen. Dann müsste aber auf dem Vernehmungs-Formular A2 jeweils nach weiteren 7 min ca. 09:22, 4 min ca. 09:23 oder 5 min ca. 09:25 Uhr stehen und nicht aber 09:45 und 10:10 Uhr am Ende der Vernehmung.


Angenommen diese 3 Gespräche auf der A8 hätten nur 3 Minuten gedauert. Dann rief er schon beim 1. Mal um ca. 09:03 Uhr nach dem Parkplatz an und die Informierten Holzkirchen um ca. 09:05 Uhr. Dann wäre dieses Gespräch um ca. 09:06 Uhr vor der AS Irschenberg zu Ende gewesen. Erst danach nötigte ich die 4 Fahrzeuge bis zur AS Irschenberg. Also konnte er nicht diese 4 Fahrzeuge erwähnen. Beim 2. und 3. Mal erfuhr er schon um ca. 09:06 Uhr vor der AS Irschenberg, dass ein Fahrzeug von Holzkirchen runterkommt. Dann wären diese 2 Gespräche um ca. 09:03 Uhr nach dem Parkplatz losgegangen. Also hätte er hier 2 Mal immer das 1 Fahrzeug erwähnen müssen. Auch diese 3 unterschiedlichen Gespräche mit 1, 4 Fahrzeugen usw. konnten zeitlich nicht identisch sein. Auch die Geschwindigkeiten der Streife wäre jeweils unterschiedlich gewesen. Zumal konnten sie keine ca. 17 km lang auf der A8 konstant 160/180 km/h fahren A0c. Wenn sie jedes Mal ca. 2 Minuten später am Fahrzeug waren und nach ca. 11 Minuten im Einsatz/Blaulicht auf der OMV eintrafen, wären sie um ca. 09:18 Uhr oder 2 Mal um ca. 09:19 Uhr angekommen A1/A23/A24. Die Vernehmung wäre ca. 22/22/19 Minuten früher um ca. 09:23/09:23/09:26 Uhr/5, 4, 7 min gewesen als in dem Formular A2 09:45 Uhr. Er erwähnte nie die 0, 1, 3, 4 Fahrzeuge/0, 1 Baustelle oder diese Delikte. Warum gab er nie diese Delikte durch?

 

Selbst wenn der PHM Glas nur bei 1 von diesen 3 Schilderungen geblieben wäre, hätte er aber nicht um ca. 09:06 Uhr auf der A8 hören dürfen, dass eine Streife aus Holzkirchen runterkommt A23. Bis zum Fahrzeug ca. 2 Minuten. Anschließend hätten sie im Einsatz mit Blaulicht nur jedes Mal ganz locker ca. 12 Minuten (Routenplaner 13 Minuten) für diese 18,6 km benötigt und wären spätestens um ca. 09:20 Uhr auf dieser OMV gelandet. Demnach wäre jeweils meine Vernehmung immer um ca. 09:25 Uhr losgegangen. Es fehlen aber immer jedes Mal ca. 20 Minuten zu den 09:45 Uhr im Vernehmungs-Formular und es geht bei ihm nie auf. Es war auch noch 3 Mal ganz Anders. Alles nur erlogen/erstunken!


Bei der 1. Schilderung im Aktenvermerk und der 2. Schilderung vor Gericht hörten sie nicht diese 3 Sätze, weil beim 1. Mal die Streife erst danach ca. 5 Minuten später eintraf und beim 2. Mal erst nach ca. 2 Minuten. Aber bei der 3. Schilderung war die Streife vielleicht 4-5 Minuten anwesend und hörte diese 3 Sätze. Zusätzlich hörte er meine Sätze nur noch aus der Entfernung und ich hatte dadurch Glück mit den 8ern? Und nichts geht mit 09:45 Uhr auf! Mit dieser 3. Schilderung gab er sich mit Vorsatz alle Mühe um mir zu Schaden und gefährdete damit am meisten meinen Führerschein (Seite 134 5/7 „sein Leidensweg“).


Bei allen 4 Abläufen mit 0, 1, 3, 4 Fahrzeugen hatte ich auf der BAB A8 keine Zeit, habe genötigt ohne Ende und dann holte mich der PHM Glas auf der B472 mit meinem 209 km/h schnellen ST ein und ich hielt freiwillig an der B472 an, wo ich doch „so enorm Aggressiv“ war und hätte dann aber als Beweis dieses ganzen angeblichen „Verhaltens“ aber niemals mit ihm hinter mir auf dieser OMV stehen dürfen. Dann hätte ich auch keine 4 Minuten für diese 1,1 km von der Ausfahrt bis auf diese Tankstelle gebraucht! Nicht ca. 09:11 Uhr sondern schon ca. 09:10 Uhr!


Der PHM Glas schildert auch nie bei seinen ganzen unterschiedlichen Abläufen, dass es am Irschenberg diese 2 Schilderbrücken gibt und somit könnte das auch bedeuten, dass er, ich und diese 0, 1, 3, 4 weitere Fahrzeuge bis zur AS Irschenberg immer mit ca. 140 km/h gefahren wären. Dann hätte ich auch nur 3 Minuten für die 1,1 km bis auf diese OMV benötigt und wir wären schon um ca. 09:09 Uhr und nicht erst ca. 09:11 Uhr angekommen. Nochmals 2 Minuten eher!

Nach diesen Berechnungen kamen sie beim 1. Mal um ca. 09:18 Uhr, weil wir seit ca. 09:09 Uhr auf der OMV standen und Alles nur 9 Minuten dauerte. Die Streife fuhr dann schon um ca. 09:08 Uhr los, wenn sie für diese 18,6 km nur ca. 10 Minuten brauchten und meine Vernehmung begann dann ca. 22 Minuten früher um ca. 09:23 Uhr/5 min und nicht 09:45 Uhr. Die Anforderung war um ca. 09:05 Uhr plus ca. 2 Minuten bis zum Auto und sie kamen um ca. 09:17 Uhr vor Ort. Vernehmung ca. 23 Minuten früher um ca. 09:22 Uhr und nicht 09:45 Uhr.


Beim 2. Mal wären sie um ca. 09:17 Uhr eingetroffen und meine Vernehmung wäre 24 Minuten früher um ca. 09:21 Uhr/4 min gewesen* und nicht 09:45 Uhr. Auch hier fuhr die Streife schon um ca. 09:07 Uhr los. Das könnte mit ca. 09:06 Uhr passen, wenn sie keine ca. 2 Minuten bis zu ihrem Fahrzeug brauchten. *Er selbst sagte hier beim 2. Mal vor Gericht mit Blaulicht und kurz informiert.


Beim 3. Mal trafen sie um ca. 09:13 Uhr ein und meine Vernehmung hätte 25 Minuten früher um ca. 09:20 Uhr/7 min begonnen. Dann fuhren sie um ca. 09:03 Uhr los und wir waren hinter dem Parkplatz auf der A8. Das passt aber nicht mit ca. 09:06 Uhr plus den ca. 2 Minuten. Sie kamen um ca. 09:40 Uhr (09:45 Uhr).


Dann hatte der PHM Andreas Glas auch keine Zeit am 14.06.2016 bei diesem Zwischenstopp um ca. 09:07/09:09 Uhr auf der B472 bis anschließend auf die OMV-Tankstelle um ca. 09:09/09:11 Uhr in seinem VW Caddy zum funken/telefonieren. Er bekam auch nicht die Information mit den ähnlichen Delikten? Dann wüsste er mehr über mich, als ich selbst. Er hatte wegen mir am 14.06.2016 nicht 1 Mal schon auf der A8 gefunkt sondern nur 1 Mal auf dieser OMV-Tankstelle telefoniert und das erklärt auch, warum es auch diese Streife mit dieser Tankstelle wusste und so spät um ca. 09:40 Uhr eintraf und er dann erst aus seinem VW Caddy ausstieg:


In diesen ca. 29/31 Minuten überlegte sich der PHM Glas erst einmal bei meinem 1 Mal Fehlverhalten in seinem VW was er überhaupt erzählen soll, warum nun eine Streife von der APS Holzkirchen kommen muss? Dabei entstanden die ähnlichen Delikte, 1 Nötigung bei ihm, dass er mich verfolgte und meine spektakuläre Abfahrt von der A8. Ich störte ihn nach einer Weile, weil ich meine Fahrertür öffnete. Er rief mir aus seinem VW Caddy (kein VW Touran) zu, dass ich im Fahrzeug bleiben muss. Das konnten ca. 8/9 Minuten gewesen sein. Um wie viel Uhr dauerte dann dieses Gespräch mit Holzkirchen? Auch dieses Telefonat mit einer Einführung, er diese Delikte etc. usw. durchgab und auch sagte, dass er auf dieser OMV-Tankstelle an der B472 steht dauerte wahrscheinlich ca. 6/7 Minuten. Es war auch keine Eile geboten, wir standen schon auf dieser OMV. Bis dann die 2 Kollegen R. und H. in ihrem Streifenwagen saßen und losfuhren vergingen ca. 3 Minuten. Dann kamen sie ganz gemächlich ohne Hektik, ohne Blaulicht und ohne Martinshorn auf diese OMV gefahren. Erst jetzt stieg er aus. Das bedeutet, dass sie nicht im Einsatz waren und ca. 12 Minuten (Routenplaner 13 Minuten) dafür benötigten. Auch er sah die ältere Frau und den älteren Herrn am Hinterausgang A16. Da konnte er diese Streife auch schon schlecht auf diese „8 Angestellten“ aufmerksam machen. Das erklärt auch meine sehr lange Wartezeit und die Ankunft um ca. 09:40 Uhr. Da der PHM Glas laut Protokoll nur dem PM Herr R. in der APS Holzkirchen diese ähnlichen Delikte durchgab, müsste demnach der PM Herr R. dieser „Funkkollege“ sein? Dann wurde auch von diesem Anruf die Uhrzeit um ca. 09:18 – 09:26 Uhr festgehalten. Aber nicht schon vorher in Rosenheim um ca. 09:03/09:06 Uhr noch auf der BAB A8 (Seite 143 7/7).


Ich schrieb in meiner 1. Aussage vom 23.09.2016 A4 auf Seite 2 Mitte: „ … Auch der Beamte Glas saß sehr lange in seinem Fahrzeug, als ich es endlich sehen konnte, daß die beiden Polizeibeamten aus Richtung München über die Autobahn kamen und er hatte genug Zeit zum Überlegen“. Da wusste ich noch gar nichts!


Das bedeutet auch, dass ich gegen ca. 09:07/09:09 Uhr mit und ohne der Baustelle/Nötigungen wegen dem PHM Glas schon freiwillig auf der B472 angehalten hatte und meine Vernehmung auf dem Formular A2 um 10:10 Uhr endete.


Jedenfalls hätte dann diese tatsächliche Zeit von 1 Stunde bei allen 3 Malen auf der OMV und den 3 Funkzeiten auf der A8 von dem PHM Glas erst Recht nicht so lange dauern dürfen. Er schilderte es 6 Mal so, dass die Streife immer wesentlich früher kam als tatsächlich erst um ca. 09:40 Uhr und anschließend die Kontrolle wie auch immer übernahm und wir bis dahin aber nicht so lange bis zu meinem tatsächlichen Beginn meiner Vernehmung um 09:45 Uhr Warten mussten. Seine 6 unterschiedlichen Schilderungen stimmen nie mit dieser Zeit überein! Er erinnerte sich auch nur an diese 3 kurzen Sätze (Schwerverbrecher, Verbrecher, Straftäter) aber nicht an das Andere. Wie denn auch, wenn er nur lügt?


Wie kann das Sein, dass er bei seiner Zeugenaussage die 2. Schilderung beim 3. Ablauf etwas ähnlich aber wesentlich ausführlicher als die 1. Schilderung im Aktenvermerk beim 2. Ablauf erzählt und aber keine ca. 10 Minuten später bei seiner Befragung immer noch beim 3. Ablauf diese 3. Schilderung total extrem Anders erzählt? Dazu sollten unbedingt die 3 Beamten aus der Einsatzzentrale Oberbayern Süd, APS Holzkirchen und Miesbach und die 2 vor Ort anwesenden Kollegen R. und H. befragt werden! Kein Kollege kann dem PHM Glas das mit den Delikten und auch nicht seinen 2. Ablauf am 17.06.2016 und 3. Ablauf am 13.02.2017 mit dieser ganz besonderen 3. Schilderung bestätigen.


Man kann es drehen wie man will, aber bei diesen 3 Schilderungen auf der OMV-Tankstelle und diesen 3 Funkangaben auf der A8 fehlen 6 Mal immer 20 – 25 Minuten zu den 09:45 Uhr. Auch sind die Zeiten für das Losfahren beim Funken unterschiedlicher als bei den Schilderungen. Alleine seine 3 Funkzeiten auf der A8 lassen unmöglich einen Spielraum um wie auch immer nur annähernd an die 09:45 Uhr heran zu kommen.


In dem Aktenvermerk A3 steht bei den 4 Fahrzeugen: „Aufgrund des verkehrswidrigen und rücksichtslosen Verhaltens informierte ich die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd über den Sachverhalt und forderte eine uniformierte Streife zur Anhaltung und Kontrolle des Beschuldigten an.

Unter Einhaltung des Mindestabstands verfolgte ich den Beschuldigten weiter.

Bis zur Anschlussstelle Irschenberg nötigte der Beschuldigte vier weitere Verkehrsteilnehmer durch dichtes Auffahren und betätigen der Lichthupe. Zeitweise wechselte der Beschuldigte mit seinem PKW auf den mittleren Fahrstreifen und setzte seinen PKW auf gleiche Höhe des auf dem linken Fahrstreifen befindlichen Fahrzeugs. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens war jedoch ein Rechtsüberholen durch den Beschuldigten nicht möglich.“ Aber 8 freie Lücken waren da!


In dem Transkript A5a steht Seite 2 mit den fehlenden Ergänzungen aus dem Protokoll A5 Seite 4 bei dem 1 Fahrzeug: „… und es waren vielleicht 200 m … langsam gelockert … kamen dann die nächsten Fahrzeuge und dann das gleiche Spiel wieder. Also nächstes Fahrzeug linke Spur auffahren Lichthupe, Lichthupe ohne Ende und dann irgendwie so da fehlt mir die Sinnhaftigkeit von der Aktion vom Angeklagten. Wie gesagt es war dichter Verkehr und es ist Dreispurig. Fährt dicht auf Lichthupe mehrmals und dann immer mindestens 4 mal rechts rüber … Fahrzeug dann auf den mittleren Streifen und dann rechts auf der gleichen Seite fuhr 4 mal auf derselben Höhe wie das andere Fahrzeug ... hat er überholen wollen, war ihm aufgrund des dichten Verkehrs nicht möglich, dann ist er wieder eingeschert. Dieses Verhalten hat der Angeklagte 4 mal gezeigt. Immer dicht aufgefahren, mehrfach die Lichthupe betätigt, nach rechts rüber gefahren, auf selber Höhe gefahren und wieder nach links rüber geschert und ist dann wieder aufgefahren bis derjenige dann weggefahren ist und das praktisch bis zum Irschenberg 4-mal.“ Auch hier waren dann immer zur richtigen Zeit 4 freie Lücken vorhanden!

Auf Seite 8 Oben steht auch noch: „…. es macht keinen Sinn… am Irschenberg ich kann da doch nicht rechts vorbei er ist hinter dem Fahrzeug blendet auf er fährt nicht …. setzt rechts rüber er kann aber nicht vorbei, weil der Verkehr dicht ist dann macht er es 4-mal mindestens und dann auf einmal auf der ….“.


Das bedeutet in seinem Aktenvermerk, dass er erst nach dem Parkplatz Im Moos und nicht Eulenauer Filz die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd in Rosenheim über den Sachverhalt informierte und erst danach nötigte ich diese 4 Fahrzeuge ab Bereich der Schilderbrücke mit 100 km/h am Irschenberg, die mir auch noch alle 4 freiwillig in der mittleren Spur Platz machten, damit ich für meine jeweilige weitere 1 Mal Nötigung bei den nächsten 3 Fahrern von diesen 4 Fahrzeugen immer wieder bis zur AS Irschenberg aufrücken usw. konnte. Es steht auch nichts davon, dass es auch gleich mit weiteren Nötigungen wie vor Gericht A5/A5a nach der AS Bad Aibling noch ca. 2,4 km vor der Schilderbrücke bei dem 1 Fahrzeug weiterging. Trotz meiner 4 Nötigungen blieb dieses 1 Fahrzeug kontinuierlich in der ganz linken Fahrbahn und fuhr mir sogar auch noch 4 Mal mit wie viel km/h weg, so dass ich es immer wieder erst für meine weiteren 3 Nötigungen aufholen musste. Aber nicht 1 Mal, dass dieses 1 Fahrzeug in die mittlere Spur fuhr. Es ging auch nur bis zum Irschenberg und nicht aber bis zur AS Irschenberg.


Im Aktenvermerk A3 beim 2. Ablauf funkte er schon angeblich nach dem Parkplatz um ca. 09:03 Uhr und erst danach nötigte ich die 4 Fahrzeuge bis zur AS Irschenberg. Vor Gericht beim 3. Ablauf funkte er aber später um ca. 09:06 Uhr vor der AS Irschenberg und ich hatte aber schon bis dahin 4 Mal das 1 Fahrzeug genötigt. Die unterschiedlichen Anzahlen der benötigten freien Lücken an welchen Orten und die Anzahlen der Lichthupen kommen erst ab Seite 27. Um was ging es dann immer bei diesen 2 Funklügen? Bei meinen unterschiedlichen Berechnungen fehlen immer ca. 20 – 25 Minuten von der Zeitangabe von 09:45 Uhr.


Beim 2. Ablauf schilderte er das hohe Verkehrsaufkommen und beim 3. Ablauf den Kolonnenverkehr. Demnach war die A8 durchgehend Voll/Dicht. Nur nicht in der linken Spur, da wurde niemals gebremst und es fuhr niemals Jemand aus diesem Pulk zwischen uns. Dabei hielt er immer einen Mindestabstand von einem halben Tacho. Auch gab es immer passend zur richtigen Zeit in der mittleren Fahrbahn die freien benötigten Lücken für meine Aktionen bei 0, 1, 3, 4 Fahrzeugen und für die 3, 4 Autos, um mir freiwillig Platz zu machen (A3/A5 Seite 4 – 6).


Dadurch konnte er erst vor Gericht mit der Baustelle nach ca. 9,3 km ab der AS Bad Aibling in die mittlere Spur wechseln, weil sich dort angeblich der Verkehr ca. 200 m gelockert A5a hatte. In seinem Aktenvermerk ohne der Baustelle konnte er das erst ab dem Kilometer 56 nach ca. 7,3 km auf Höhe des Parkplatz. Also gute 850 m weiter und dort hatte sich aber der Verkehr nicht für ca. 200 m gelockert. Wie konnte ich dann bei 4 Abläufen diese 0, 1, 3, 4 Fahrzeuge nötigen?


Wie viele Sekunden/Meter hätte es denn hier jedes Mal bei den 3 oder 4 Fahrzeugen gebraucht? Und warum ging es im Aktenvermerk ab Höhe Parkplatz und auch im Urteil ganz genau bis auf den Meter bei diesen ca. 7,1 km bis zu der Ausfahrt am Irschenberg auf? Vor Gericht wären noch mindestens ca. 3,9 km von diesen ca. 7,9 km ab der AS Bad Aibling bei diesem 1 Fahrzeug bis zur AS Irschenberg übriggeblieben, wenn eine Aktion ganz großzügig 1.000 m benötigt hätte. Warum hatte mir dann die Staatsanwaltschaft A9 nur eine absurde Nötigung vorgeworfen und warum steht dann auch in diesem Schreiben: „Auf Höhe des Autobahndreiecks Inntal… und Auf Höhe des Parkplatz Eulenauer Filz…“. Davon ist beim 3. Ablauf auch nie die Rede (Seite 26 1/7). Was war mit Miesbach?

 

Ich lasse schon bewusst unsere ganzen spektakulären Abfahrten von der A8 weg!


Bei seinen ganzen gravierenden Schilderungen über meine Fahrweise hätte ich aber noch früher als um ca. 09:11 Uhr also um ca. 09:09 Uhr auf dieser OMV stehen müssen oder auch nicht, weil ich schon über alle „Berge“ gewesen wäre.


In dem Urteil A6 steht auf Seite 5: „…Es war daher erforderlich, ein Fahrverbot als Denkzettel und Besinnungsstrafe zu verhängen, um den Angeklagten vor einem Rückfall zu warnen und ihm das Gefühl zu vermitteln, was es bedeutet, vorübergehend ohne Führerschein zu sein“. Und das obwohl ich das schon auf der Tankstelle, anschließend auch noch in meiner 1. Aussage A4 und auch wieder vor Gericht immer wieder sagte, dass mir damals schon 1 Mal mein Führerschein zu Unrecht abgenommen wurde. Wenn er doch schon am 14.06.2016 den 3. Sachverhalt erzählte, hätte ich da aber schon meinen Führerschein abgeben müssen!


Selbst der Staatsanwältin und der Richterin Frau L. war nichts von diesen ähnlichen Delikten bekannt. Ich wurde auch nur so „milde“ verurteilt, weil nichts in den 2 Registern vorlag. Meine Berufung A7/A8 am 18.10.2017 ist der Beweis, dass sofort durch diesen Beschluss nur anhand der Akteneinsicht ohne jegliches Verfahren dieses Urteil A6 vom 13.02.2017 mit Fahrverbot aufgehoben wurde, weil offensichtlich etwas nicht stimmte und nichts gegen mich im Bundeszentralregisterauszug und im Fahreignungsregister vorlag. Sonst wäre nicht dieses Urteil A6 mit Fahrverbot und auch der Strafbefehl A10 vom 23.11.2016 aufgehoben worden, wenn ich doch schon tatsächlich wegen ähnlicher Delikte aufgefallen wäre und er auch den 3. Sachverhalt schilderte? Aber nach diesem Urteil hätte ich wesentlich höher mit 1 Jahr Fahrverbot verurteilt werden müssen. Nun war ich wieder am Anfang mit 500,00 € für 1 absurde Nötigung mit 5 Mal aufblenden. Es gab nicht mehr die Baustelle mit Nötigungen, keine 4 Abläufe mit 0, 1, 3, 4 Fahrzeugen, keine 7 Nötigungen mit über 100 Mal Lichthupe, keine spektakuläre Abfahrt von der A8, kein „enorm aggressives Verhalten“ auf dieser OMV-Tankstelle und auch nicht mehr 1 Monat Fahrverbot. Selbst sein mühevolles Jammern/Leiden war für die „Katz“. An diesem Tag wäre er noch mit einem „blauen Auge“ davon gekommen.

In einer Antwort vom 19.10.2018 von der Staatsanwaltschaft Traunstein A0b steht auf Seite 2 3. Absatz: „…Als Begründung wird aufgeführt, zu diesem Zeitpunkt habe keine Abfrage des FAER erfolgen können. Da dies aber nicht die einzige Informationsquelle der Polizei ist, bleibt unklar, worauf die Anzeige an dieser Stelle abzielt“. Aber mich kostet dieser bayerische Lügenspaß schon fast 20.000 €.


Dann müsste die Staatsanwaltschaft als Beweis den Namen, die Uhrzeit und die Dienststelle von diesem Polizeibeamten haben und dann könnten sich auch nicht diese 2 gelogenen Straftaten bis zum Schluss sich immer wieder gegenseitig so häufig belasten, dass gerade diese 2 Straftaten mehr als nur erfunden und erlogen sind. Dann hätte der PHM Andreas Glas auch Alles vor Gericht vollkommen Anders schildern müssen, weil er dann theoretisch nur auf der OMV-Tankstelle bei meiner bewiesenen langen Wartezeit diese Information bekommen konnte. Aber nicht bei seinen 3 Schilderungen. Dann gebe es auch nicht nur laut Protokoll die Aussage von dem PM R., dass nur er von dem Kollegen diese Information durchgegeben bekam, sondern auch einen Namen, der das ja dann irgendwie abgefragt hätte. Wenn doch die Polizei solche Möglichkeiten hat, dann müssten doch erst Recht auch gerade diese Beweise angefordert werden, um mich der Lüge zu überführen und endlich auch Mal den Beschuldigten Glas zu entlasten. Aber genau das beweise ich ja, dass es gerade diese Beweise nicht gibt.


Zum Glück kann ich auch mit meiner Tonaufnahme (Transkript A5a) beweisen, dass der PHM Glas auch ca. 8 Monaten später vor Gericht A5 am 13.02.2017 bei diesem 3. Sachverhalt sagte, dass er schon vor der Anschlussstelle Irschenberg beim angeblichen Funken erfuhr, dass die Verkehrspolizei in Rosenheim kein Fahrzeug hat (Seite 9 Mitte). Auch Miesbach nicht!


Verstehe ich das jetzt richtig, dass er am 13.02.2017 bei der 2. Schilderung (Zeugenaussage) beim 3. Ablauf mit 1 Fahrzeug schon gleich am 14.06.2016 in seinem Aktenvermerk A3 beim 2. Ablauf nach diesem Parkplatz in Rosenheim eine Streife anforderte und es absolut keine Probleme in Rosenheim mit Fahrzeugen gab und aber ca. 8 Monate später vor Gericht A5 + A5a am 13.02.2017 funkte er auch nicht nach diesem Parkplatz, sondern erst noch gute 6,5 km weiter vor der AS Irschenberg A1 und bekam aber die Information, dass Rosenheim kein Fahrzeug hat? Er schrieb aber erst 3 Tage später diesen Aktenvermerk A3 mit dem 2. Ablauf am 17.06.2016 mit 4 Fahrzeugen. Also am 14.06.2016 gab es ohne Probleme Fahrzeuge und aber in der Zukunft am 13.02.2017 gab es keine Fahrzeuge. Genauso gab es am 14.06.2016 diese Delikte und danach auch nicht mehr. Beim 1. (0 Fahrzeug) und 2. Ablauf (4 Fahrzeuge) gab es auch noch nicht die Baustelle, aber dafür beim 3. Ablauf (1 Fahrzeug). Im Urteil sind es 3 Fahrzeuge.


Ich war bis jetzt im August 2022 immer nur auf diesen ganzen ca. 18,5 km darauf fixiert meine 1 einzige Lichthupe zu beweisen, dass ich ihm nur 1 einziges Mal für einen kurzen Moment etwas dichter aufgefahren war, dass ich auch nicht so spektakulär von der A8 abgefahren sei und ich außer nur der Erwähnung von der Kalaschnikow als Spruch auch mich nicht „so enorm Aggressiv auf dieser OMV-Tankstelle verhalten hatte und ich unbedingt diese gelogenen 8 Angestellten beweisen muss, dass ich dabei die eigentliche Lösung seiner ganzen Lügenrätzel überhaupt nicht erkannte und musste doch nur diese ganzen Uhrzeiten, Strecken und Funken von seinen ganzen Lügen, Lügen ohne Ende berechnen.


Am 14.06.2016 wusste ich auch noch nicht, dass ich 8 Monate später seine Zeugenaussage zu meiner Verteidigung aufnehme, mich deswegen selber 2022 anzeige und dass ich Briefe an Richter wegen der näherkommenden Verjährungsfrist schreiben muss, weil ich trotz aller Bemühungen bis heute Dezember 2022 bei der bayerischen Justiz diesen wahren Straftäter PHM Andraes Johann Glas selbst mit solchen Beweisen vor kein bayerisches Gericht bekomme.


Er bekam seinen Hals bei dem 3. Ablauf vor Gericht mit seinen vernichtenden Lügen nicht voll genug und schadete mir mit Vorsatz noch zusätzlich bei der 3. Schilderung mit der „enormen Aggression“ und dass ich auch mit aller Gewalt „gestoppt“ werden musste. Da er so plötzlich um ca. 09:06/09:07 Uhr von der A8 abfahren musste und mich nicht verlieren durfte und wir um ca. 09:09/09:11 Uhr auf dieser OMV A16/A24 waren, hatte er in dieser Zwischenzeit kaum Zeit zum Telefonieren. Nach dem Kreisverkehr A17 setzte er sein loses Blaulicht auf sein Dach und hatte angeblich eine Anhaltekelle A13 in einer Hand um mich zu stoppen (siehe Seite 116 4/7). Auch hätte er nur noch danach ein paar Sekunden auf der B472 A24 bis das kleine Stück auf diese Tankstelle gehabt und ich hätte aber auch einfach weiterfahren können. Er funkte nicht 1 Mal auf der A8 und „so“ war es auch nicht 1 Mal auf der OMV. Ihm war jedes Mittel Recht mir den Führerschein zu nehmen.


Wenn ich doch schon wegen der ähnlichen Delikten bekannt wie ein „bunter Hund“ gewesen wäre, verstehe ich es nicht, dass dann aber die angeblichen 8 Angestellten A5a (siehe Seite 129 4/7) auf der OMV A16 viel wichtiger waren, als dass ich schon vorher wegen ähnlicher Delikte aufgefallen sein sollte?

 

In dem Strafbefehl A10 vom 18.11.2016 wird sogar der 4. Polizeibeamte Herr D. als weiterer Polizeizeuge aufgeführt. Wenn ich ein ängstlicher Mensch wäre, hätte mehr als mein zugegebenes Fehlverhalten begangen, kann nichts beweisen, dann hätte ich spätestens hier mein Handtuch geworfen und hätte doch diese lächerlichen 500,00 € bezahlt und hätte mir All diesen sinnlosen Ärger erspart.


Auch stellte ich nun nach über 6 Jahren meiner durchgehenden Ermittlungen fest, dass anhand meiner ganzen Beweismittel es die folgenden Zeugen nach den unterschiedlichen Schilderungen von dem PHM Andreas Glas geben müsste:


1. Ablauf (0 Fahrer) am 14.06.2016 wegen der Delikte (1 Kollege), 2. Ablauf (4 Fahrer) am 17.06.2016 Einsatzzentrale Polizeipräsidium Oberbayern Süd (1 Kollege), 3. Ablauf (1 Fahrer) am 13.02.2017 nach der Baustelle gefunkt (1 Kollege), Einsatzzentrale Rosenheim hat kein Fahrzeug (1 Kollege), Miesbach alarmiert (1 Kollege), OMV-Tankstelle 8 Angestellte (8 Augenzeugen), die 2 herbeigerufenen Kollegen R. und H. nochmals befragen (2 Kollegen), Strafbefehl Zeuge Herr D. (1 Kollege) und ohne den PHM Glas wären das insgesamt 8 Polizeibeamte und 8 Angestellte und somit 16 Zeugen. Urteil 4. Ablauf (3 Fahrer).


Dazu müssten auch noch die 4 Fahrer aus seinem Aktenvermerk, der 1 Fahrer von vor Gericht und auch noch sogar die 3 Fahrer aus dem Urteil zählen. Da er auch noch in der außergewöhnlichsten Lage sein möchte, dass er auch jedes Mal meine angeblichen Lichthupen auch bei diesen 8 Fahrern sah, dann sah er auch jedes Mal das jeweilige Kennzeichen und noch mehr. Diese 8 Fahrer hätten mich dann auch angezeigt und auch sicherlich dabei mit ihrem Smartphone etc. gefilmt.


Mit diesen Beweisen kann Niemand von diesen 24 Zeugen den PHM Glas entlasten, zumal ich es beweise, dass Niemand ihm etwas wegen der Delikte mitteilte, es nicht diese 8 Autos gibt und es auch nur 2 Angestellte auf der OMV waren. Wenn ich die Möglichkeit hätte diese 10 Zeugen auch noch zu befragen und nicht nur den PHM Glas, wäre das noch zusätzlich der absolute Untergang für ihn.


Meine Aufzählung von diesen 24 Zeugen ist auch der unwiderrufbare Beweis dafür, dass ich die Wahrheit sage. Ich habe nichts zu befürchten. Mit diesen Zeugen gewinne ich erst Recht. Aber der PHM Andreas Johann Glas schon/nicht!


Warum war kein Fahrzeug bei der Verkehrspolizei in Rosenheim vor Gericht auch wichtiger, als bei diesem angeblichen Funken aber die gelogene Information zu erhalten, dass ich schon wegen ähnlicher Delikte aufgefallen sein sollte?


Zu diesem Zeitpunkt auf der A8 konnte aber der PHM Glas es noch nicht wissen, dass ich an der AS Irschenberg abfahre und die APS Holzkirchen war noch ca. 20,0 km entfernt. Wie sollte es also bei dieser Entfernung von 17,5 km von der APS Holzkirchen ohne die 1,1 km laut Routenplaner A23, A24 bis auch noch auf die OMV-Tankstelle die Streife in so einer sehr kurzen Zeit es bewältigen mich an der AS Irschenberg stoppen zu können? Miesbach lag doch viel näher.


Wie kann er also auch schon wie bei seinen 2 Kollegen R. und H. der Einsatzzentrale Holzkirchen, Miesbach oder auch Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd diesen 3. Sachverhalt erzählt haben? Dann hätten sich doch auch diese 3 Polizeibeamten in diesen 3 Einsatzzentralen die jeweilige Uhrzeit notiert haben müssen! Aber eins ist ganz sicher, dass am 14.06.2016 in diesen 3 genannten Einsatzzentralen auch Polizeibedienstete ihren Dienst verrichtet haben. Dafür muss es Bücher etc. geben! Am 14.06.2016 war doch nur meine Abfahrt von der A8, mein Fehlverhalten bei ihm, ob ich mich verfolgt fühlte und dass wegen ähnlicher Delikte wichtig. Deswegen auch die Visitenkarte A22.


Mit diesen Berechnungen von den Strecken A1/A23/A24 und den Uhrzeiten in seinem Aktenvermerk A3 und dem Vernehmungs-Formular A2 gehen seine 3 unterschiedlichen Schilderungen auf der Tankstelle und auch die 3 angeblichen Funkangaben noch vorher auf der A8 nie mit den 09:45 Uhr auf. Man kann es drehen und wenden wie man will aber es fehlen immer bei diesen 6 Angaben 20 – 25 Minuten. Alleine schon die 3 Funkzeiten auf der A8 lassen keine andere Möglichkeit zu. Wie kann ich dann bei diesen 4 Abläufen mit und ohne Baustelle, Delikte nur am 14.06.2016 diese 0, 1, 3, 4 Fahrzeuge auch noch gleichzeitig genötigt haben? Alleine dadurch ergeben sich zusammen 16 Abläufe bei seiner und meiner spektakulären Abfahrt von der A8 an der AS Irschenberg (Seite 103 3/7). Wenn doch seine 3 Schilderungen auf der OMV und seine 3 Mal Funken auf der A8 nicht stimmen, wie soll das dann erst mit und ohne Baustelle, 7 Nötigungen bei 0, 1, 3, 4 Fahrzeugen usw. immer zu anderen Uhrzeiten, anderen Örtlichkeiten, anderen Anzahlen der Lichthupen und anderen Anzahlen der freien benötigten Lücken bei dieser hohen Verkehrsdichte und Allen anderen Lügen möglich sein?


Da er schon im Aktenvermerk nicht mehr die Delikte erwähnte und auch vor Gericht keine Details mehr aus dem Aktenvermerk schilderte und bei diesen vielen Schilderungen auch nie die Zeit mit 09:45 Uhr aufgeht, ist es auch nicht verwunderlich, dass es dabei auch unter diesen Zeitumständen auch nie eine Möglichkeit gab noch vorher dem PM Herrn R. diese Delikte in der APS Holzkirchen durchzugeben. Woher wussten sie auch immer, dass sie gezielt auf diese OMV müssen? Selbst im Bundeszentralregisterauszug/Fahreignungsregister liegt nichts gegen mich vor und somit gibt es auch dort keinen Beweis für diese ähnlichen Delikte. Er schilderte auch nicht bei diesen 4 Abläufen mit 0, 1, 3, 4 Fahrzeugen diesen 3. Sachverhalt aus der Zukunft schon am 14.06.2016 auf dieser OMV, wenn er doch bei seiner Zeugenaussage bei der 2. Schilderung beim 3. Ablauf vor Gericht schon gleich am 14.06.2016 den Aktenvermerk schrieb. Dann müsste darin stehen: Das ich am Ende der Baustelle ihn schon das 2. Mal genötigt hätte, er bei der AS Bad Aibling in die mittlere Spur wechselte, weil sich der Verkehr für 200 m gelockert hätte und ich gleich wieder das 1 Fahrzeug angefangen hätte zu nötigen bis zum Irschenberg, dass er vor der AS Irschenberg funkte, dass ich die 3 Sätze auch in Gegenwart von der Streife und den 8 Angestellten herausgebrüllt hätte und so weiter. Im Aktenvermerk steht es aber ganz Anders:


Der PHM Glas kann es auch nicht schon am 17.06.2016 (2. Ablauf) A3 wissen, dass er aber vor Gericht am 13.02.2017 überhaupt nichts mehr von Höhe Kilometer 56, hohe Verkehrsaufkommen, Höhe Parkplatz Eulenauer Filz (Im Moos), Polizeipräsidium Rosenheim erst nach diesem Parkplatz, dann erst 4 weitere Verkehrsteilnehmer, nur 6 x 1 Mal Lichthupe, bis zur AS Irschenberg, ca. 100 m, Anhaltesignale und keine weiteren polizeilichen Maßnahmen (ohne dieser Delikte) erwähnt. Warum sagte er auch davon nichts am 14.06.2016 bei dem 1. Ablauf?


Er sah auch nicht auf Höhe Kilometer 56, dass ich plötzlich auffuhr, sah auch keine 8 Angestellte am Hinterausgang A5a + A16, hatte auch nicht die Information, dass ich schon wegen ähnlicher Delikte aufgefallen war, schilderte auch nicht nur den einen einzigen 3. Sachverhalt (ohne dieser ähnlichen Delikte) von vor Gericht am 13.02.2017 den 2 Kollegen R. und H. am 14.06.2016 und erlebte auch nicht die angebliche „Hölle“ auf diesen ca. 18,5 km! Warum zahlte ich dann nicht gleich schon 2016 nur diese lächerlichen 500,00 € A9 und warum musste ich dann auch noch seine Aussage vor Gericht aufnehmen A0?


Am 14.06.2016 wusste er nicht, dass er am 17.06.2016 im Aktenvermerk 4 weiteren Verkehrsteilnehmern mit also insgesamt 7 Nötigungen ohne Baustelle schreibt und wie sollte er es aus der Zukunft am 13.02.2017 wissen, dass er auch vor Gericht im Protokoll A5 Seite 4 – 6/A5a mit Baustelle und nur noch 1 Fahrzeug schildert? Dadurch begannen die jeweils unterschiedlichen 7 Nötigungen entweder schon im Eingang von dem Baustellenbereich oder erst am Ende dieser Baustelle auf Höhe Kilometer 56. Bei seinen 7 Nötigungen (3 Mal ihn und 4 Mal bei 4 weiteren Fahrzeugen) in seinem Aktenvermerk mit 6 x 1 Mal Lichthupe und auch den 7 Nötigungen (3 Mal ihn und aber 4 Mal bei nur noch 1 Fahrzeug) vor Gericht mit über 100 Mal Lichthupe waren dann aber auch noch die jeweiligen 7 Tatorte an ganz anderen Stellen/Uhrzeiten. Ohne Baustelle ging es bis zur AS Irschenberg auf und mit der Baustelle blieben noch über 3,0 km am Irschenberg übrig.


Kein anderer Kollege bei so viel Zeugen kann ihm diese Delikte oder diesen 3. Sachverhalt bestätigen und ich, er und alle anderen Verkehrsteilnehmer, die am 14.06.2016 während dieser Uhrzeit auf diesen ca. 15,5/18,5 km langen Strecken mit und ohne Baustelle anwesend waren, konnten nicht gleichzeitig wie auch immer diese 4 Abläufe mit entweder 0, 1, 3, 4 Fahrzeugen erlebt haben.


Wenn der PHM Glas diesen 3. Ablauf am 14.06.2016 mit dem 1 Fahrzeug schilderte, dürfte es nicht die 3 anderen Abläufe mit den 0, 3, 4 Fahrzeugen geben.


Auf meine Frage an den Polizeibeamten H. steht im Protokoll auf Seite 9 Mitte: „Wie wurden Sie bei der Dienststelle informiert warum sie zur Tankstelle fahren sollten.“ er antwortete: „Den genauen Grund weiß ich nicht mehr, ich glaube es ging um eine Nötigung eines Kollegen. Was die genaue Meldung war weiß ich nicht“. Warum bestätigte nicht aber der PM H. dem PHM Glas etwas von 7 Nötigungen wie auch immer und sagte ausgerechnet das dann, weil er nicht von dem Kollegen Glas diesen 3. Sachverhalt auf der Tankstelle zu hören bekam?


Bei Herrn R. steht aber auf diese gezielte Frage im Protokoll auf Seite 8 Oben: „Der Zeuge las das durch den Zeugen Glas ausgefüllte Formblatt vor“. Ist das Normal, dass der Beamte Herr R. als Zeuge im Besitz von dem ausgefüllten Formblatt von dem PHM Glas ist? Dann dürfte im Urteil nicht „noch dreimal“ sondern 4 weitere Verkehrsteilnehmer stehen. Wenn der PM Herr R. tatsächlich dieses Formblatt von dem PHM Glas vorgelesen hätte, hätte ich auch diese 4 Fahrzeuge gehört. Ich erfuhr aber erst am 18.10.2017 von seinem Aktenvermerk. Bis dato war ich nur auf dieses 1 Fahrzeug vor Gericht am 13.02.2017 vorbereitet. Zuvor steht auch im Protokoll auf Seite 7 Unten: „… Er hat das ihm vorgeworfene Verhalten wie es der Zeuge Glas geschildert hat nicht eingeräumt. …“.


Bei dem PM H. steht im Protokoll auf Seite 9 Oben: „… nach meinem Aktenvermerk konnte ich mich daran erinnern, … und Unten: „Schemenhaft ja, aber ich kann in dem Aktenvermerk sehen was Sie genau gesagt haben“. Da ich aber nicht diese ganzen Verkehrsverstöße in dem Aktenvermerk von dem PHM Glas gemacht hatte, ist das der Beweis, dass es noch 1 neuen Vermerk von dem PM H. gibt? Was steht in diesem Aktenvermerk und es beweist, dass der PHM Glas diesen 3. Ablauf nicht am 14.06.2016 schilderte? Ich komme nicht an diese Zeugen, Uhrzeiten (APS), diesen neuen Aktenvermerk oder das Fahrtenbuch von dem VW Touran! Dann hätte ich noch viel mehr Beweise!


Weiter steht ganz Unten bei dem PM H., dass er auf meine letzten Fragen warum er mir nicht mehr Fragen gestellt hatte und mir nicht detailliert sagte, was mir vorgeworfen wird, sinngemäß antwortete, dass er sich nicht mehr detailliert an das Gespräch erinnern kann, dass der Kollege, den er zuerst gefragt hatte, ihm sagte, was Sache ist: „Dementsprechend habe ich Ihnen gesagt was Tatvorwurf ist. Bestimmt nicht, dass sie 5 Mal die Lichthupe betätigt haben sollen“.


Ich hatte überhaupt nicht bei meinen Fragen nach der Betätigung von meiner Lichthupe von 5 Mal gefragt. Auch im Protokoll A5 Seite 7 – 9 steht davon nichts. Wie konnte also der Polizeibeamte H. das dann auch noch ganz genau mit den nur 5 Mal aufblenden antworten, wenn doch aber zuvor auch noch der Polizeibeamte Andreas Glas auf meine letzte Frage sinngemäß geantwortet hatte, all das was er eben im Gericht gesagt hatte? In diesem 3. Ablauf sollte ich aber weit über 100 Mal meine Lichthupe betätigt haben. In seinem Aktenvermerk sind es ganz eindeutig auch noch sogar nur 6 x 1 Mal (2 Mal bei ihm und 4 Mal bei 4 weiteren Autofahrern). Und das aber bei 7 Nötigungen.


Wenn der PM H. doch aber nur diesen 3. Ablauf hörte, hätte er aber nichts von diesen exakt 5 Mal Lichthupe wissen können.


Der PHM Glas konnte es dann nur von Oben an der A8 sehen, dass ich im Kreisverkehr A17 links auf die B472 abbiege. Wenn ich doch nicht auch ganz normal zum Kreisverkehr gefahren wäre und dann auch noch langsam durch den Kreisverkehr bis auf die B472 in Richtung Miesbach und danach extra nur mit 40 km/h auf dem Tacho im 2. Gang bis zur Unterführung von der A8, um dann diesen Sound für einen sehr kurzen Augenblick mit Vollgas wegen meinem ganz neuen Endschalldämpfer von meiner FOX Auspuffanlage zu hören und fuhr dann sofort wieder 60 km/h, dann hätte er mich doch schon unmöglich vor der OMV einholen können und wenn ich aber seine geschilderte Fahrweise bei behalten hätte, wäre ich aber nicht mehr mit meinen 150 PS zu sehen gewesen. Diese Rechnungen habe ich und bei solch einer „unfallträchtigen Fahrweise“ hätte ich mir besser einen „Rammschutz“ eingebaut oder gleich einen „Panzer“ gekauft.


Ich sah am Kreisverkehr, dass ca. 80 m hinter mir Oben 1 Auto von der A8 kam. Da ich so langsam bis in diese Unterführung gefahren war, dachte er wohl, dass ich mich von ihm verfolgt fühlte, weil er mich nur so noch vor dieser Tankstelle einholen konnte. Aber bei seinen Schilderungen hätte mich aber 1 Fahrer von den 4 Verkehrsteilnehmern in seinem Aktenvermerk verfolgen müssen. Oder Einer aus dem Urteil! Das brachte den PHM Glas am 14.06.2016 auf die Idee, dass mit dem verfolgt fühlen zu sagen, wie dann zum Beispiel schon zuvor von meiner Abfahrt eine spektakuläre oder aus 1 Nötigung gleich 7 Nötigungen zu machen, aus 2 Angestellten wurden es 8 Angestellte und nur so weiter. Er übertrieb jede noch so harmlose Situation oder wandelte sie so um, dass sie mir größtmöglich schadete.


Wenn ich „so“ weiter gefahren wäre, wie angeblich auf der A8, dann hätte er das Garantiert auch nicht gesehen. Aber zu diesem Zeitpunkt wusste er es auch noch nicht, dass ich weiterhin auf der B472 A24 bleibe. Ich hätte auch wieder nach der Unterführung von der A8 Links abbiegen können, um meinetwegen zu McDonald`s zu kommen oder auch wieder auf die A8 in Richtung Salzburg zu fahren oder wie auch immer. Der PHM Glas hätte mich unmöglich mehr auf diese OMV-Tankstelle mit meinen echten 209 km/h beordern können. Da ich am 14.06.2016 aber noch kein (0) Fahrzeug vor mir genötigt hatte und aber bei seinem 3. Ablauf schon so sehr in der ganzen Baustelle gedrängelt haben sollte, wäre ich auch hundertprozentig den Irschenberg mit mehr als nur 100 km/h hochgefahren. Da er aber nie etwas von der Schilderbrücke mit 100 km/h (auch 4 Abläufe) am Anfang des Irschenbergs sagte, könnte das auch bedeuten, dass wir auch weiterhin mit ca. 140 km/h bis zu der AS Irschenberg gefahren wären. Dann hätte ich erst Recht nicht auf dieser OMV-Tankstelle stehen dürfen. Oder viel früher als ca. 09:11 Uhr!


Nach meinen Berechnungen dieser Uhrzeiten, standen wir um ca. 09:09/09:11 Uhr auf dieser Tankstelle und bei seinen 3 Schilderungen im Aktenvermerk und vor Gericht können es nur die 2 Beamten R. und H. von der APS Holzkirchen A22 beantworten, wann sie die Information bekamen, dass sie auf diese Tankstelle müssen und wann sie dann wie schnell gefahren sind!


Bei seinen ganzen maßlos übertriebenen falschen Schilderungen meiner angeblichen Fahrweise hätte ich als Beweis nicht auf dieser Tankstelle stehen dürfen:


Der PHM Glas saß aber ab Anfang an um ca. 09:11 Uhr auf der Tankstelle bis zur Ankunft von der Streife um ca. 09:40 Uhr nur in seinem VW Caddy. Deshalb ist auch die Uhrzeit so wichtig, wann er mit der APS Holzkirchen anfing zu telefonieren. Das ist auch die logische Erklärung dafür, dass die Streife erst um ca. 09:40 Uhr eintraf und meine Vernehmung erst um 09:45 Uhr begann:


Bei diesen ca. 29 Minuten ist auch noch genug Spielraum für die jeweils einzelnen Zeitangaben vorhanden, wann ich und der PHM Glas mit dem VW Caddy und kein VW Touran tatsächlich auf dieser Tankstelle angehalten hatten, wann er dann um wieviel Uhr Kontakt mit der APS Holzkirchen aufnahm, wie lange dieses Gespräch dauerte und er auch sagte, dass er mit mir auf dieser Tankstelle steht, es keine Eile bestand, wann dann die 2 Polizeibeamten Rinkel und Hart losfuhren, wie lange sie für diese Strecke mit welcher Geschwindigkeit brauchten, wann sie dann endlich auf der OMV-Tankstelle erschienen und wie lange sie sich dann ganz genau mit dem Kollegen Glas unterhalten hatten. Jedenfalls reicht diese Zeit niemals dafür aus, dass er diesen gigantischen 3. Sachverhalt weitergab.


Diese Fragen könnten sicherlich noch die 2 Kollegen R. und H. beantworten und warum sollten sie sich auch sonst mit ihrem sehr auffälligen und sehr gut erkennbaren Streifenwagen von der APS Holzkirchen in Richtung Salzburg für diese 18,6 km so lange Zeit bis um ca. 09:40 Uhr auf diese Tankstelle gelassen haben? Seine ganzen unwiderrufbaren Lügen sind unmissverständlich bewiesen. 


Der größte Beweis hierfür bin ich selbst, weil ich seit dem 1. Schreiben vom 19.09.2016 A9 nicht aufgebe und auch die Tonaufnahme und A5a seiner Zeugenaussage usw. habe! Auch da ist nichts von diesen Delikten zu hören/lesen.


Er hatte diesen 3. Sachverhalt vor Gericht nicht den 2 Kollegen auf der OMV ohne diese ähnlichen Delikte erzählt, weil auch noch die Richterin Frau L. die 2 Beamten R. und H. sinngemäß nach diesen ähnlichen Delikten befragte? Dann könnte auch sie nichts davon wissen! Wie aber kam sie an diese Information?


Beide Kollegen antworteten auf diese Fragen mit den Delikten, weil der PHM Glas ihnen nicht am 14.06.2016 diesen 3. Sachverhalt geschildert hatte?


Der PHM Glas schilderte diesen 3. Ablauf am 14.06.2016 auch nicht, weil sonst auch nicht in dem Urteil A6 von der Richterin Frau L. bei dem 4. Ablauf ganz eindeutige Sachen aus seinem Aktenvermerk A3 (2. Ablauf), wie bis zur Anschlussstelle Irschenberg noch dreimal…anderen Pkws…, stehen dürfte (Seite 77 4. Ablauf)? Beim 3. Ablauf war es nur 1 Fahrzeug. Das Protokoll A5 (A5a) und das Urteil A6 stimmen auch in keiner Weise überein!


Warum hatte dann aber auch noch selbst die Richterin Frau L. in dem darauffolgenden Strafbefehl A10 vom 23.11.2016 auch noch als zusätzlichen Beweis, dass es auch tatsächlich auf Höhe des Autobahndreiecks Inntal war, noch die Postleitzahl 83064 und auch den Ort Raubling zugefügt, wenn es aber beim 3. Ablauf schon ganz eindeutig ca. 2,7 km vorher im Anfangsbereich dieser ca. 3,0 km langen Baustelle begann? Im Aktenvermerk beim 2. Ablauf dürfte dann auch nicht auf Höhe Kilometer 56 am Ende der Baustelle stehen A1.


Genauso gab es dann auch noch in diesem Strafbefehl A10 als zusätzlichen Beweis, dass es auch wirklich auf Höhe des Parkplatz Eulenauer Filz (Im Moos A25) war, auch noch die zusätzliche Information von 83075 Bad Feilnbach. Wie konnte sie sonst wohl diese 2 Postleitzahlen mit diesen 2 Orten dazufügen, wenn doch der Beamte Glas aber beim 3. Ablauf gleich ganze 4 Mal nur die Anschlussstelle Bad Aibling schon gute ca. 850 m vor der Höhe Parkplatz erwähnt? Und immer schön: „Auf Höhe“. Auch das gibt es beim 3. Ablauf nicht 1 Mal.


Als deutscher Bürger komme ich leider nicht an diese folgenden Beweise heran: Fahrtenbuch VW Touran, Aktenvermerk von dem PM Hart, Uhrzeiten in der APS Holzkirchen und wer am 14.06.2016 Dienst in Miesbach und in der Einsatzzentrale Rosenheim usw. usw. hatte. Woher wusste die Richterin Frau L. am 13.02.2017 vor Gericht von diesen angeblichen ähnlichen Delikten? Aus meinen Unterlagen kann ich das nicht erkennen! Aber diese Beweise brauche ich nicht! Die bayerische Justiz hat nach wie vor nicht einen einzigen Beweis gegen mich.


Warum sollte ich in dem ersten Schreiben von der Staatsanwaltschaft A9 vom 19.09.2016 für 1 total absurde Nötigung mit 5 Mal aufblenden 500,00 € an ein Diakonisches Werk bezahlen, wenn ich doch aber 7 Nötigungen und diese 3 kurzen Sätze usw. auf der Tankstelle begangen haben sollte? In seinem Aktenmerk betätigte ich bei diesen 7 Nötigungen meine Lichthupe exakt jedes Mal nur 6 x 1 Mal. Auf der Tankstelle gab ich sofort zu, dass ich 1 Mal meine Lichthupe betätigte.


In seinem Aktenvermerk war ich schon der „übelste“ Autofahrer und dann macht sie mir so ein Angebot. Das ist für mich kein Glück, sondern da stimmt was nicht!


Warum wurde dann bei meiner Berufung A7/A8 am 18.10.2017 sofort durch diesen Beschluss dieses sehr harte Urteil A6 wieder aufgehoben, wenn ich doch aber wieder vollkommen anders 7 Nötigungen begangen hätte und dann auch noch mit dieser ach „so enormen Aggression“ mir eine Bühne auf der Tankstelle mit dem ganzen gesumse aufbaute und so ein gewaltiges Glück gehabt hätte, dass mir die beiden Kollegen R. und H. keine 8er angelegt haben? Dann hätte ich nach der Belehrung meine Aussage verweigert, keinen Alkotest gemacht und dadurch hätte ich auch nicht das wichtigste Beweismittel das Vernehmungs-Formular A2 mit den Uhrzeiten 09:45/10:10 Uhr und auch nicht die Visitenkarte A22. Woher hätte ich es dann auch noch wissen können, wo die Dienststelle gewesen wäre? Dann gebe es auch nicht meine sofort zugegebene Babymücke und kein Mensch könnte das wie Alles andere auch nicht beweisen. Vor Gericht aber sollte ich sogar weit über 100 Mal meine Lichthupe betätigt haben A5/A5a. Bei allen 4 Abläufen war Alles immer wieder vollkommen Anders.


Wenn ich doch tatsächlich wie auch immer mehr als meine Babymücke gemacht hätte, dann hätte ich doch auch sofort 2016 diese 500,00 € bezahlt.


Auch bestätigten die 2 herbeigerufenen Kollegen R. und H. nichts von Alledem A5 und konnten auch nicht diese 3 Schilderungen auf der OMV-Tankstelle oder die 3 Funkzeiten wie auch immer am 14.06.2016 gleichzeitig von der APS Holzkirchen bis auf die OMV geschafft und erlebt haben. Sie kamen nur 1 Mal um ca. 09:40 Uhr auf diese Tankstelle gefahren und es war ganz Anders als bei diesen 3 Malen. Wie lange würde denn so eine Halterabfrage für Delikte dauern (siehe Seite 143 7/7 5.Ablauf/meine 2. Aussage)?


Es gab am 14.06.2016 zudem keine Zeit für diesen besonders langen 3. Sachverhalt mit der neuen Baustelle, wo ich diese Nötigungen von Anfang an im Eingangsbereich beginnen sollte, also ca. 3,0 km vor dem Ende der Baustelle im Bereich der Kilometertafel 56 und dieser Baustellenbereich war laut Protokoll aber entweder ungefähr 2-2,5 km oder 2-3 km lang (Seite 62)? In dem 1 Schreiben von der Staatsanwaltschaft A9, dem Strafbefehl A10 und im Urteil A6 auf Seite 2 steht jedes Mal „gegen 09:10 Uhr“. Diese 10 Minuten hätte ich auch noch gerne! In dem Aktenvermerk A3 war diese Baustelle am 14.06.2016 nur ca. 2,0 km lang und ich sollte auch erst nach diesen 2,0 km ganz exakt am Ende von dieser Baustelle auf Höhe Kilometer 56 erst mit der 1. Nötigung begonnen haben. Vor Gericht war dann auch eindeutig der 1. Vorfall aus seinem Aktenvermerk schon im Baustellenbereich und erst danach dann der 2. Vorfall. Mir entgeht nichts und dieser Lügenspaß von dem PHM Glas kostet mich schon fast 20.000,00 €.

 

Aber um das wahre Ausmaß seiner Tragweite wirklich zu verstehen, müsste Jeder sich auch noch meine anderen 122 Seiten plus Anlagen anschauen, mit welcher Macht und aller Gewalt mich der Beschuldigte Glas nur durch solche skrupellosen notorischen Falschaussagen und seinem vorsätzlichen Prozessbetrug (§ 263 StGB) vernichten wollte, weil er nie die Wahrheit sagte und Alles maßlos übertrieb. Er ist auch noch als ein vereidigter Polizeibeamter „1 lebender Beweis“:


Vortäuschen von Straftaten: 7 allerübelste Nötigungen im Straßenverkehr bei aber 4 Abläufen mit entweder 3x bei ihm und auch weiteren 0, 1, 3, 4 Fahrzeugen

Uneidliche Falschaussage (§ 153 StGB): 3. Sachverhalt vom 13.02.2017 auch angeblich schon am 14.06.2016 geschildert, 7 Nötigungen und einfach Alles

Verleumdung: Ich sollte schon wegen ähnlicher Delikte aufgefallen gewesen sein, sollte mich auf dieser Tankstelle in Gegenwart von 8 Angestellten und den 2 Polizeibeamten Rinkel und Hart enorm Aggressiv verhalten haben, hatte auch zu keiner Zeit gebrüllt, hatte auch nichts mit den 8ern, 7 angebliche Nötigungen, muss dumm sein, sein bühnenreifes „Leiden“ und auch einfach Alles

Machtmissbrauch (Volksverdummung): Er konnte am 14.06.2016 nicht meinen Abstand von 70 m Entfernung hinter mir sehen, den ich angeblich jeweils bei entweder 0, 1, 3, 4 Fahrern bei 4 Abläufen eingehalten haben sollte und schon gar nicht, wenn ich dann auch noch wie auch immer meine Lichthupe exakt jedes Mal auch noch betätigt hätte. Er weiß es nur zu gut, dass ihm Alles geglaubt wird

Beleidigung: Das ich angeblich so dämlich und gehirnamputiert Auto gefahren wäre/würde und dass ich auch noch der allerdümmste Mensch nach den gelogenen Schilderungen von dem PHM Glas auf diesem Planeten sein muss. Zu blöde zum Rechts überholen aber ohne zu üben über alle Spuren von der A8 fahren

Vortäuschen von falschen Tatsachen: gesamte Baustelle, sein angebliches Funken auf der A8, die 7 Nötigungen, die unzählbar vielen Lichthupen, Kolonnenverkehr, meine angebliche spektakuläre Abfahrt von der A8, das angebliche Stoppen auf der B472 sogar mit einer Anhaltekelle, die 8 Angestellten am Hinterausgang auf der Tankstelle, er stieg aus, die „enorme Aggression“, das Glück mit den 8ern, VW Touran, seine ganzen „Leidenssätze“, eben die ganzen ca. 18,5 km


(Ende der 26 Seiten)

 

Und das Alles gibt Ihnen nicht zu Denken!


Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie es mir auch so detailliert erklären würden, wie das Alles gleichzeitig und wie überhaupt möglich sein kann und warum ich der Lügner im Gegensatz zu diesem notorischen wahren Lügenpolizisten Glas sein muss.


Die wenigsten Menschen sind im Stande und können Lügen oder Straftaten etc. beweisen und Sie wollen mir allen Ernstes erzählen, dass diese ganzen Beweise auf diesen 26 Seiten weiterhin keine Beweise sind und der PHM Glas nicht eine einzige o.g. Straftat beging und auch noch vor Gericht das Recht als ein bayerischer Lügenpolizist bei seiner langen notorischen uneidlichen Zeugenaussage dazu hatte immer wieder mit seinem bühnenreifen Oskar verdächtigen Auftritt den „sterbenden Schwan“ mit seinem Jammern/Leiden zu spielen, damit es mich auch siegessicher mit seinen notorischen menschenverachtenden Lügen meinen Führerschein kostet?


So wie mich die meisten bayerischen Staatsanwälte/Richter mit meinen unzählbar vielen handfesten Beweisen behandeln ist es doch auch kein Wunder, dass der PHM Andreas Johann Glas so ein bayerisches Lügenmonster wurde.


Ich würde Sie Alle zu gerne sehen, wenn dass die Deutschen mit Ihnen Allen machen würden! Ich halte Alles aus. Das bisschen Geschisse bringt mich nicht um!



Mit freundlichen Grüßen




30 Anlagen (61 Seiten):

                 

Kopie meine Selbstanzeige bei der Polizei am 02.06.2022, Anlage A0.

Kopie 2-seitigerStrafbefehl Beleidigung vom 22.08.2022, Anlage A0a.

Kopie 2-seitiges Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 19.10.2018, Anlage A0b.

Kopie meiner errechneten Uhrzeiten der 3 Schilderungen, Anlage A0c.

2-seitiger Kartenausschnitt der BAB A8 über diese ca. 18,5 km, Anlage A1.

Kopie Vernehmungs-Formular PM R. vom 14.06.2016, Anlage A2.

Kopie 2-seitiger Aktenvermerk PHM Glas vom 17.06.2016, Anlage A3.

Kopie meine 4-seitige 1. Aussage vom 23.09.2016, Anlage A4.

Kopie 12-seitiges Protokoll Amtsgericht Rosenheim vom 13.02.2017, Anlage A5.

Kopie Transkript von diesen 3 Seiten Protokoll 4 – 6, Anlage A5a.

Kopie 5-seitiges Urteil Amtsgericht Rosenheim vom 28.02.2017, Anlage A6.

Kopie 3-seitiges Protokoll Landgericht Traunstein vom 18.10.2017, Anlage A7.

Kopie Beschluss Landgericht Traustein vom 23.10.2017, Anlage A8.

Kopie Beginn 2-seitiges Ermittlungsverfahren vom 19.09.2016, Anlage A9.

Kopie 3-seitiger Strafbefehl vom 18.11.2016, Anlage A10.

Kopie Schreiben auf den Strafbefehl vom 25.11.2016, Anlage A11.

Kopie Schreiben Berufung vom 13.02.2016, Anlage A12.

Kopie Mail von Herrn RA R. vom 25.10.2018, Anlage A13.

Kopie Kilometerangaben BAB A8 - Autobahnmeisterei Rosenheim, Anlage A14.

Kopie Deutscher Wetterdienst, Anlage A15.

Kopie OMV-Tankstelle mit 3 Fotos, Anlage A16.

Kopie Foto AS Irschenberg mit Kreisverkehr, Anlage A17.

Kopie Selbstversuch Lichthupe mit 4 Fotos, Anlage A18.

Kopie 2 Fotos VW Touran/Ford Fiesta, Anlage A19.                                   

Kopie Foto/Skizze Lichthupe, Anlage A20.

Kopie Skizze Abstand/Blickwinkel + Berechnungen, Anlage A21.

Kopie Visitenkarte PM R., Anlage A22.

Kopie Strecke Streifenwagen Holzkirschen bis OMV-Tankstelle, Anlage A23.

Kopie Strecke AS Irschenberg bis OMV-Tankstelle, Anlage A24.

Kopie Parkplatz Im Moos, Anlage A25. 



Nun komme ich zu meinem tatsächlichen Verhalten am 14.06.2016: Seit unzählbaren vielen Jahren halte ich mich schon an die Verkehrsregeln und bin ein sehr rücksichtsvoller und vorausschauender Autofahrer. 1975 lernte ich schon, dass die notorischen Linksfahrer schon bei dem noch so kleinen Anlass voll auf ihre Bremsen stiegen. Ich selbst hatte noch nie in diesen weit über 40 Jahren einen Auffahrunfall verursacht.


Daher weiß ich es auch noch ganz genau, dass ich mich am 14.06.2016 in diesem besagten ganzen Baustellenbereich vor dem Dreieck Inntal bis zum Ende vorschriftsmäßig und auch absolut an diese Geschwindigkeit von 80 km/h gehalten habe und das ich auch noch zu den ganz seltenen Teilnehmern gehöre, die dann auch noch überwiegend nur in der rechten Spur gefahren sind. Nach dem Baustellenbereich wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h mit dem runden weißen Schild mit den schwarzen Querstrichen wieder aufgehoben.


Natürlich hatte ich mich nun auch wieder in die ganze linke Fahrbahn eingeordnet und ich weiß es auch, dass nun die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h zählt. Das bedeutet für mich, dass wenn ich bei einer hohen Geschwindigkeit einen Unfall wie auch immer habe, dass ich dann auch eine Teilschuld bekomme.


An meinem damals sehr gepflegten unfallfreien Ford Fiesta ST hatte ich jede Reparatur gemacht: Gerade hinten die Bremsscheiben mit Belägen gewechselt und auch nur ein paar Tage zuvor den hinteren verrosteten Sportendschalldämpfer von FOX für gute 400,00 € ausgetauscht. Ich war auf dem Weg zum Tegernsee zu meinem sehr guten asiatischen Freund mit seiner Familie.


Wann ich dann nach dem Baustellenbereich auf dieser sehr geraden Strecke den Beamten G. vor mir hatte und mit welcher Geschwindigkeit er gefahren war, kann ich beim besten Willen nicht sagen. Wenn nicht in der mittleren Spur und auch natürlich vor ihm frei gewesen wäre, wäre ich auch nicht auf den Beamten G. etwas dichter für einen Moment aufgefahren und hätte auch nicht 1 Mal für einen Bruchteil von einer Sekunde meine Lichthupe betätigt. Er hätte schon davor ohne Probleme in die freie mittlere Spur fahren können. Danach hielt ich wieder den gebotenen Abstand. Bei meiner Fahrweise und immer noch ausreichenden großen Abstand hätte ich selbst bei einer Vollbremsung von dem Beamten G. noch ohne weiteres und ohne aufzufahren bremsen können, ihn auch notfalls Rechts überholen können, jedenfalls bin ich so gefahren, dass ich absolut nichts riskiert hatte, dass mir hätte etwas zu meinen Lasten passieren können.


Mein wirklich letzter richtiger Verkehrsunfall ist Jahrzehnte während meiner Bundeswehrzeit 1976/1977 her. 2003 wurde ich mit hinein gezogen.


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Wo dann danach anschließend der Beamte G. nach dem Baustellenbereich in die mittlere Spur auf der A8 wechselte und ich ihn dann mit durchgetretenem Gaspedal überholte, kann ich auch nicht sagen. Auf so etwas hatte ich nicht geachtet. Aber auf Fälle war das noch sehr weit vor der AS Bad Aibling, wo ich nun meine Karte A1 erstellt habe. Danach bin ich auch wieder nur auf dieser geraden A8 absolut vorschriftsmäßig mit einer wesentlich höheren Geschwindigkeit weitergefahren. Da die A8 nicht so Voll war konnte ich höchstwahrscheinlich sogar auf 200 km/h oder auch mehr beschleunigen. Selbst bei hohen Geschwindigkeiten wechsle ich immer bei passender Gelegenheit in die rechten Spuren und achte immer auf den vorgeschriebenen Abstand. Am Irschenberg durfte man dann am 14.06.2016 100 km/h fahren. Davor hatte ich natürlich auch wieder abgebremst und fuhr dann ab der gut sichtbaren Schilderbrücke mit den angegebenen 100 km/h über alle Spuren weiter. Auch dort wechselte ich so ziemlich als Einziger bei jeder Gelegenheit in die mittlere Spur und konnte auch dort ohne Probleme eine Zeitlang die vorgeschriebenen 100 km/h halten. Ich zog auch wieder Mal in die ganz linke Fahrbahn und auch wieder bei passender Gelegenheit zurück in die mittlere Spur. Auch selbst am Irschenberg fahre ich bei passender Gelegenheit ganz Rechts in der ganz rechte Fahrbahn. Jedenfalls hielt ich mich auch am Irschenberg immer an die Straßenverkehrsordnung und auch an diese 100 km/h, die sehr oft möglich waren und bin auch dort nie schneller gefahren.


Ich weiß es auch noch ganz genau, dass sich Oben sehr viele sehr langsam fahrende Lkws in der ganz rechten Spur diese Steigung hochgequält hatten.


Da ich es ja wusste, dass ich an der AS Irschenberg abfahre und es mir auch mein Navi anzeigte, war ich auch schon aus diesem Grund von der ganz linken Fahrbahn in die mittlere Spur gewechselt und fuhr da auch schon eine ganze Weile. Hinter mich war kein anderes Fahrzeug von der linken Spur gewechselt. In der ganz linken Fahrbahn fuhr versetzt vor mir und auch hinter mir jeweils ein Fahrzeug. Aber ob das hinter mir versetzt der VW Caddy von dem Beamten G. war, kann ich nicht sagen, weil ich nur im Ganzen auf die anderen Fahrzeuge achtete. Jedenfalls war es für mich sehr schwierig durch diese ganzen so langsam fahrenden Lkws in der ganz rechten Fahrbahn, die auch nur einen sehr geringen Abstand zueinander hielten, die Verkehrsschilder für die Ausfahrt zu sehen. Dadurch fuhr ich auch schon langsamer.


Ich hatte an diesem Tag das ganz besondere Glück, dass sich dort ein weißer Pkw zwischen 2 Lkws befand. Dadurch sah ich dann die Ausfahrt und fuhr dosiert gebremst so zwischen den 1. vorderen Lkw und diesem Fahrzeug ohne jemanden zu behindern oder auch zu gefährden, versicherte mich, dass ich in die Ausfahrt ziehen konnte und fuhr dann erst von der A8 ab. Dadurch fuhr ich ja auch nicht mehr so schnell. Da nun gleich in dieser Ausfahrt die Rechtskurve kam, musste ich noch ein wenig abbremsen.


Das mit dem Polizeibeamten G. war auf diesen ganzen ca. 17,4 km das Einzige wo ich mich leider zu hinreißen ließ. Ansonsten hatte ich mich nur an die Verkehrsregeln gehalten und dann wird mir das Alles vorgeworfen.


Vor mir war weit und breit Alles frei und ich fuhr ganz normal zum Kreisverkehr. Am Kreisverkehr sah ich, dass ca. 80 m hinter mir ein Fahrzeug ganz Oben von der A8 kam. Ich fuhr langsam durch den Kreisverkehr und bog Rechts in Richtung Miesbach auf die B472 ab. Ich fuhr sehr langsam mit geöffneten Seitenfenstern auf die Unterführung von der A8 im 2. Gang mit nur 40 km/h zu und beschleunigte dann unter der Unterführung meinen Ford Fiesta ST für einen kurzen Moment mit Vollgas, um diesen wahnsinnigen Klang von dem ganz neuen Endschalldämpfer zu hören. Die B472 war auch in beiden Richtungen frei.


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Dann bremste ich wieder und fuhr vorschriftsmäßig mit den vorgeschriebenen 60 km/h weiter. Jetzt hatte ich auch wieder bis in den 4. Gang geschaltet. Nun sah ich im Rückspiegel in dem Bereich von der Unterführung auf der B472 den Metallic grauen VW Caddy mit eingeschaltetem Blaulicht. Da nun in meinem Bereich sehr viele durchgezogene Linien und aufgezeichnete Flächen mit Strichen vorhanden waren, fuhr ich so schnell wie es mir möglich war, mit meinen 2 Rädern auf der rechten Seite, Rechts auf eine Grünfläche zwischen 2 Begrenzungspfosten und blieb stehen, um diesem Einsatzfahrzeug Platz zu machen. Ich dachte, der muss schnell vorbei. Der VW Caddy hielt aber Links neben mir an und öffnete das rechte Seitenfenster und der Beamte G. sagte mir, dass ich Links auf die gegenüberliegende Tankstelle fahren soll. Da konnte ich es auch ganz genau sehen, wie hoch doch dieser VW Caddy ist.


Ich fuhr dann sofort vor ihm auf die Linksabbiegerspur am Ende von der Tankstelle und parkte gleich so auf der rechten Seite im Bereich von diesem Hinterausgang mit dieser Nische, dass auch noch genügend Platz für den VW Caddy vorhanden war. Natürlich machte ich auch sofort den Motor aus. Ich hatte keinen blassen Schimmer, warum ich nun hier auf dieser Tankstelle stand. Ich hatte mir meinen Kopf zermartert und kam nicht drauf.


Ich saß nun bei diesem wunderschönen Wetter in meinem ST und wunderte mich schon, warum der Beamte G. nicht aus seinem VW Caddy ausstieg. Das wurde mir dann zu bunt und ich öffnete meine Fahrertür um auszusteigen. In diesem Moment rief er mir sofort aus seinem VW Caddy zu, dass ich im Fahrzeug sitzen bleiben muss. Das ließ ich mir dann auch noch wieder eine ganze Weile gefallen und stieg dann aber trotzdem aus. Diesmal sagte er nichts. Ich lehnte mich dann stehend mit meinem Rücken an meine geschlossene Fahrertür. In dieser gegenüberliegenden Nische befanden sich eine ältere Frau und ein älterer Mann. Der Beamte G. saß weiterhin nur in seinem Fahrzeug. Leider hatte ich keine Fotos mit meiner Kamera für Notfälle gemacht. Ich hatte auch kein Handy.


Ich wollte die Aufmerksamkeit von diesen 2 Personen gegenüber erwecken und sagte sinngemäß, dass ich eine Kalaschnikow in meinem Kofferraum habe. Diesen Spruch kannte ich aus irgendeinem Film. Ich drehte mich dabei aber nicht nach Links um und sagte das auch nicht zu dem Beamten G.. Dabei sprach ich auch ganz normal.


Wiederum nach einer sehr langen Zeit im Stehen an meinem Ford Fiesta sah ich dann, dass Oben links auf der A8 aus Richtung München ein sehr gut erkennbarer Streifenwagen kam.


Als die beiden Polizeibeamten ihren Streifenwagen auf der Tankstelle vor meinem Fiesta quer zum Stehen gebracht hatten, stieg auch sofort nach dieser sehr langen Wartezeit zum allerersten Mal der Beamte G. mit seiner grünen Dienstbekleidung aus seinem VW Caddy aus und ging zielstrebig zu diesen beiden Kollegen. Das einzige was ich in diesem Moment hören konnte war, dass der Beamte G. nicht ein Kennzeichen sehen konnte. Darüber wunderte ich mich schon und konnte aber immer noch nichts damit anfangen. Das Gespräch von diesen 3 Polizeibeamten konnte ich nicht hören und dauerte ungefähr ca. 5 Minuten. Als der Beamte G. am Gehen war, wurde ich von den beiden Polizeibeamten dazu gebeten. Ich selbst hatte am 14.06.2016 nicht ein einziges Wort mit dem Beamten G. gesprochen.


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Sie baten mich dann um meinen Führerschein und um meine Zulassung. Über meine Rechte wurde ich auch belehrt. Ich musste auch zum allerersten Mal in meinem ganzen Leben als ein Abstinenzler in so ein kleines Gerät mit Mundstück pusten. Da ich das noch nie gemacht hatte, holte ich mehrmals ganz viel Luft zum Pusten. Das war aber gar nicht nötig.


Nun erst bekam ich mit, dass mir vorgeworfen wurde, dass ich dem Beamten G. dichter aufgefahren sei und auch die Lichthupe betätigt hatte. In diesem Moment fing ich mich an zu ärgern, nur weil ich wieder bestraft werde und die notorischen Linksfahrer machen alles richtig. Nun erst wusste ich um was es ging. Ich sagte wortwörtlich zu den beiden Polizeibeamten, dass ich Eier in der Hose habe und gab sinngemäß zu, dass ich dem Beamten G. etwas dichter aufgefahren war und auch 1 Mal kurz meine Lichthupe betätigt hatte. Wenn da eine Polizeibeamtin mit dabei gewesen wäre, hätte ich das natürlich nicht so gesagt. In diesem Moment hatte ich auch nicht mehr an die Äußerung von dem gegangenen Beamten G. mit dem Kennzeichen nicht sehen gedacht, weil ich mich ja auch angefangen hatte zu ärgern. Da war aber der Beamte G. schon lange nicht mehr anwesend. Dafür konnten aber die beiden Polizeibeamten nichts.


Ich wurde auch sinngemäß gefragt, ob da schon Mal was war und ich antwortete sinngemäß, dass mir mein Führerschein zu Unrecht abgenommen wurde. Dann ging es auch noch um meine Abfahrt, wo ich auch gleich zugab, dass ich Probleme hatte, aber Niemanden gefährdet hatte. Oder auch sinngemäß ob ich mich von dem Beamten G. verfolgt gefühlt hatte.


Woher sollte ich es da schon ahnen, was da noch erst auf mich zukommt?


Aus diesen Fragen konnte ich es doch nicht ansatzweise heraushören, dass ich angeblich sogar von der ganz linken Fahrbahn von der A8 abgefahren sein sollte und auch absolut nichts daraus, dass ich sogar auch noch gegen andere Verkehrsregeln verstoßen hätte.


Leider schrieb der Polizeibeamte R. jeden Satz grammatisch so, wie er es für richtig hielt. Aber nie so, wie ich es sagte. Am Schluss bekam ich mit, dass der Polizeibeamte R. bei meinem letzten Satz das Wort „Polizist“ schreiben wollte und wir diskutierten, bis er dann aber mein Wort Polizeibeamter auf das Vernehmungs-Formular schrieb: „Ich bin stutzig, wieso ein Deutscher Polizeibeamter sich im Straßenverkehr so verhält?“.


Da ich nun auch schon so lange auf dieser Tankstelle auch überwiegend nur gestanden hatte und meine asiatischen Freunde auf mich warteten, hatte ich mir das Vernehmungs-Formular bis auf diesen letzten Satz auch nicht mehr durchgelesen. Ich hatte dem Polizeibeamten R. vertraut und habe es ohne zu lesen bis auf diesen letzten Satz nur noch unterschrieben. Ich hatte auch kein Handy und auch keine Armbanduhr.


Auch am Schluss wurde ich noch sinngemäß belehrt, dass wenn ich heute noch einmal auffallen würde, mir mein Führerschein abgenommen wird.